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Der Abschluss eines Bauvertrags gehört zu den rechtlich und wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen eines Bauvorhabens. Umso wichtiger ist es, dass alle Regelungen eindeutig, vollständig und belastbar sind. Untersuchungen des Verbands Privater Bauherren zeigen, dass ein Großteil der Bauverträge rechtliche Unklarheiten, unvollständige Leistungsbeschreibungen oder Abweichungen zugunsten des Unternehmers enthält. Viele Leistungen werden nur allgemein umschrieben oder in einer für den Bauträger günstigeren Ausführungsart erbracht.


Bereits vermeintlich unscheinbare Formulierungen können erhebliche Konsequenzen für Kosten, Bauzeit und Gewährleistungsrechte haben. Eine frühzeitige Prüfung verhindert spätere Streitpunkte und gibt Rechtssicherheit, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen. Sie schützt vor Risiken, die sich häufig erst während der Bauausführung zeigen und dann nur schwer korrigierbar sind.


Der Überprüfung des Bauvertrages erfolgt in 24h und hat folgenden Leistungsumfang:


Anwalt prüft Ihren Bauvertrag auf unvorteilhafte Klauseln

Verständliche Erläuterung problematischer Passagen

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Klare Handlungsempfehlung auf Vertragsunterzeichnung

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Ratgeber: Bauvertrag – worauf müssen Sie als Bauherr achten?

(Lesezeit: ca. 6 Minuten)









Ein Bauvertrag entscheidet über Qualität, Kosten und rechtliche Sicherheit eines gesamten Bauvorhabens. Trotzdem verlassen sich viele Käufer auf Prospekte, mündliche Zusagen oder Standardverträge und gehen damit erhebliche Risiken ein. Wer die Inhalte nicht sorgfältig prüfen lässt, trägt im Streitfall die Beweislast und verliert oft seine Durchsetzungsmöglichkeiten. Eine gründliche Analyse des Bauvertrags ist daher unverzichtbar, um kostspielige Überraschungen, Verzögerungen und spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Punkte, auf die Käufer achten müssen, und erklärt, welche Klauseln besondere Vorsicht erfordern.

Dr. Julia Amrein

Redakteurin für Rechtsthemen

Aktualisiert am 02.12.2025

Das Wichtigste auf einen Blick


• Vertragspartner auf Seriosität prüfen

• Keine Abweichungen aus wirtschaftlichen Motiven akzeptieren

• Preisregeln eindeutig und nachvollziehbar festlegen

• Keine offenen Anpassungsrechte des Unternehmens vereinbaren

• Bauzeit und Fertigstellung verbindlich festschreiben

• Zahlungen ausschließlich nach Baufortschritt leisten

• Gewährleistungsbürgschaft oder Sicherheitseinbehalt vereinbaren

• Rücktrittsrecht bei fehlender Genehmigung oder Finanzierung aufnehmen

• Kein einseitiges Bestimmungsrecht des Unternehmers zulassen


Wie Sie unseriöse oder riskante Bauunternehmen erkennen


Bevor Sie einen Bauvertrag unterschreiben, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr künftiger Vertragspartner wirklich zuverlässig ist. Ein einziges Insolvenzrisiko kann Ihr gesamtes Bauvorhaben gefährden und zu massiven Mehrkosten führen. Deshalb lohnt sich eine kurze, aber gezielte Prüfung des Unternehmens.


Seriöse Firmen halten dieser Prüfung problemlos stand. Viele Bauherren verlassen sich jedoch auf Hochglanzprospekte und Verkaufsgespräche, die ein stabiles Unternehmen oft nur vortäuschen. Entscheidend sind Fakten, nicht Versprechen.


Informieren Sie sich daher über die wirtschaftliche Lage des Bauunternehmens. Recherchen bei 

Auskunfteien oder Inkassodiensten liefern schnell einen ersten Eindruck. So beugen Sie der Gefahr vor, dass während Ihres Bauprojekts eine Insolvenz eintritt und Sie ohne Gewährleistung oder Fertigstellung dastehen.


Besonders wichtig ist ein Blick auf Referenzobjekte. Lassen Sie sich Häuser zeigen, die vor mehr als fünf Jahren gebaut wurden. Erst nach Ablauf dieser Zeit wird sichtbar, wie solide ein Gebäude tatsächlich ist. Wenn möglich, sprechen Sie die Eigentümer direkt an. Wurden Termine eingehalten? Wie reagierte das Unternehmen bei Problemen? Gab es Mängel nach Fertigstellung und wie wurde damit umgegangen?


Antworten aus erster Hand sind wertvoller als jedes Werbeversprechen. Wer sich gut vorbereitet, spart Nerven, Zeit und oft viele tausend Euro.



Rücktrittsrecht im Bauvertrag bei fehlender Baugenehmigung und Finanzierung


Bauverträge werden häufig zu einem Zeitpunkt geschlossen, in dem wesentliche Grundlagen des Vorhabens noch nicht feststehen. Die Baugenehmigung ist oft nicht erteilt, und auch die Finanzierung befindet sich in vielen Fällen noch in Abstimmung mit der Bank. Ohne eine klare vertragliche Rücktrittsmöglichkeit kann der Bauherr dadurch in eine Lage geraten, in der er rechtlich an den Vertrag gebunden ist, obwohl das Projekt weder rechtlich zulässig noch wirtschaftlich gesichert ist.


Eine Rücktrittsklausel schafft hier eine wichtige Absicherung. Sie ermöglicht es dem Bauherrn, den Vertrag ohne Kostenfolgen zu lösen, wenn die behördliche Genehmigung versagt wird oder die Bank die Finanzierung nicht bestätigt. Damit verhindert die Klausel, dass Verpflichtungen entstehen, die tatsächlich nicht erfüllbar sind. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Bauunternehmen ohne eine solche Regelung Ansprüche auf Planungskosten oder Vorbereitungsleistungen erheben, obwohl der Bauherr das Projekt objektiv nicht weiterverfolgen kann.


Entscheidend ist eine präzise Formulierung. Die Klausel muss eindeutig bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Rücktritt möglich ist und wie weit die Kostentragungspflicht reicht. Schon kleine sprachliche Unschärfen können dazu führen, dass das Rücktrittsrecht im Streitfall leerläuft. Deshalb sollte eine solche Klausel immer von einem im Baurecht erfahrenen Anwalt formuliert werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Rücktritt tatsächlich durchsetzbar bleibt und der Bauherr die notwendige Entscheidungsfreiheit behält, solange zentrale Rahmenbedingungen noch unklar sind.



Das Widerrufsrecht im Bauvertrag als zentrales Instrument zur Begrenzung des Bauherrenrisikos


Das Widerrufsrecht spielt im Verbraucherbauvertrag eine wichtige Rolle, weil es Bauherren in einer Phase absichert, in der viele grundlegende Voraussetzungen oft noch nicht vollständig vorliegen. Häufig ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung das benötigte Baugrundstück noch nicht endgültig erworben, die Baugenehmigung noch nicht erteilt oder die Finanzierung noch nicht verbindlich zugesagt. Ohne ein gesetzliches Rücktrittsrecht wäre der Bauherr in solchen Situationen vertraglich bereits umfassend gebunden, obwohl zentrale Rahmenbedingungen ungeklärt sind.


Das Widerrufsrecht wirkt hier als Schutzinstrument. Es ermöglicht dem Bauherrn, den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen aufzulösen und sich damit von Verpflichtungen zu lösen, die er wirtschaftlich oder organisatorisch noch nicht sicher tragen kann. Dies schützt vor erheblichen Risiken, die entstehen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass das Grundstück nicht bebaut werden darf, die Finanzierung nicht gesichert ist oder die behördlichen Vorgaben unerwartete Einschränkungen mit sich bringen.


Besonders bedeutsam ist, dass der Unternehmer den Bauherrn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren muss. Unterbleibt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich. Dies verschafft dem Bauherrn zusätzliche Sicherheit, weil der Vertrag nicht sofort bindend wird, sondern eine angemessene Prüfphase ermöglicht. Das Widerrufsrecht mindert damit das Risiko, übereilt Verpflichtungen einzugehen, die sich später als untragbar erweisen könnten. Es ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht und sollte bei jedem Vertragsabschluss bewusst genutzt werden.



Gewährleistungsbürgschaft im Bauvertrag als wichtiger Schutz vor Mängeln


Die Gewährleistungsbürgschaft ist ein wesentliches Sicherungsinstrument für den Auftraggeber, wird jedoch in vielen Bauverträgen gar nicht oder nur unzureichend geregelt. Nach Abnahme des Bauwerks beginnt die fünfjährige Gewährleistungsfrist, in der der Auftragnehmer für Mängel einstehen muss. Ohne eine vertraglich vereinbarte Sicherheit trägt der Auftraggeber in dieser Zeit jedoch ein erhebliches Risiko. Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verweigert es die Mängelbeseitigung, bestehen zwar rechtliche Ansprüche, deren Durchsetzung aber oft schwierig oder wirtschaftlich unvernünftig ist.


Deshalb ist es sinnvoll, bereits in den Vertragsverhandlungen eine Gewährleistungsbürgschaft oder einen Sicherheitseinbehalt zu vereinbaren. Eine Bürgschaft wird in der Regel von einer Bank oder einer Versicherung gestellt und sichert die Ansprüche des Auftraggebers für die gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist ab. Alternativ kann der Auftraggeber einen Teil der Vergütung als Sicherheit zurückbehalten. In der Baubranche haben sich hierfür Beträge von etwa fünf Prozent der Auftragssumme etabliert. Diese Sicherheit bleibt bestehen, bis alle Mängel ordnungsgemäß beseitigt wurden.


Besonders wichtig ist, dass der Text der Bürgschaft und die vertraglichen Regelungen zu ihrer Abrufbarkeit eindeutig und juristisch belastbar formuliert sind. Unklare oder zu eng gefasste Formulierungen können dazu führen, dass die Bürgschaft im Ernstfall nicht greift oder nur eingeschränkt verwertbar ist. Deshalb sollte der Bürgschaftstext immer durch einen im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft und in den Bauvertrag eingepasst werden. Eine rechtssichere Gewährleistungsbürgschaft verschafft dem Auftraggeber die notwendige Sicherheit, dass Mängel auch Jahre nach der Fertigstellung wirksam durchgesetzt werden können.




Zuständigkeit für Bodenaushub und Bauplatzvorbereitung als zentrale Kostenfalle im Bauvertrag


Viele Bauherren gehen davon aus, dass sämtliche Erdarbeiten automatisch im Leistungsumfang enthalten sind. Tatsächlich gehört gerade der Bodenaushub zu den häufigsten Streitpunkten. Wenn Grundstück und Bauleistung nicht ausdrücklich als Paket vereinbart wurden, liegt die Verantwortung für den gesamten Bauplatz rechtlich bei Ihnen als Käufer. Der Bauträger schuldet dann weder das Ausheben der Baugrube noch die Entsorgung von Bodenmaterial oder das Herrichten des Baugeländes.


Das Risiko ist erheblich. Je nach Bodenbeschaffenheit können schnell sehr hohe Zusatzkosten entstehen. Enthält der Boden Lehm, Grundwasser, Fels oder kontaminierte Schichten, steigen die Kosten oft in den fünfstelligen Bereich. Ohne klare vertragliche Regelung müssen diese Kosten vollständig vom Bauherrn getragen werden. Viele Bauträger nutzen unklare Formulierungen zu ihrem Vorteil und lehnen Leistungen ab, die Käufer als selbstverständlich ansehen.


Juristisch ist deshalb entscheidend, dass der Vertrag präzise regelt, welche Erdarbeiten im Preis enthalten sind, welche Bodenverhältnisse angenommen werden und wer für Abweichungen haftet. Nur eine klare Definition schützt vor späteren Forderungen.



Schlüsselfertig im Bauvertrag und die fehlende rechtliche Definition als erhebliches Risiko für Käufer


Der Ausdruck schlüsselfertig klingt nach einem Haus, in das man ohne weitere Arbeiten einziehen kann. Juristisch bedeutet dieser Begriff jedoch nichts. Es gibt keine gesetzliche Definition, die klar festlegt, welche Leistungen ein schlüsselfertiges Gebäude tatsächlich umfasst. Der Begriff erzeugt Sicherheit, ohne sie tatsächlich zu gewährleisten.


Wie vollständig ein Bauprojekt am Ende ist, ergibt sich allein aus der vertraglichen Beschreibung. Bleiben dort Leistungen offen oder nur allgemein beschrieben, kann der Bauträger zahlreiche Arbeiten ausschließen. Dazu zählen oftmals Malerarbeiten, Bodenbeläge, Außenanlagen, Innentüren oder Elektroausstattungen in höherer Qualität. Bauherren erleben häufig, dass das versprochene schlüsselfertige Haus nicht einmal ansatzweise bezugsfertig ist.


Entscheidend ist deshalb, dass der Vertrag jede einzelne Bauleistung klar bezeichnet. Nur eine präzise Beschreibung schränkt den Interpretationsspielraum des Bauträgers ein und verhindert überraschende Zusatzkosten.



Die Bau und Leistungsbeschreibung als zentrales juristisches Element des Bauvertrags


Die Bau und Leistungsbeschreibung ist das Herzstück jedes Bauträgervertrags. Nur wenn hier alle technischen und qualitativen Anforderungen eindeutig beschrieben sind, lässt sich die gewünschte Bauqualität tatsächlich vertraglich absichern. Umfangreiche oder seitenlange Aufstellungen ersetzen keine Präzision. Entscheidend ist nicht die Länge des Dokuments, sondern die fachliche Klarheit.


Unbestimmte Begriffe wie hochwertige Ausstattung, zeitgemäße Technik oder übliche Ausführung haben keine rechtliche Bindung. Solche Formulierungen geben dem Bauträger erheblichen Spielraum, Leistungen möglichst günstig umzusetzen. Käufer können sich darauf später kaum berufen.


Eine rechtssichere Bau und Leistungsbeschreibung muss konkrete Angaben enthalten: Art und Qualität der Baustoffe, Herstellermarken, technische Standards, Ausstattungsmerkmale und genaue Mengen. Je präziser der Vertrag die Leistung definiert, desto stärker wird das Risiko späterer Streitigkeiten und Zusatzkosten reduziert.




Abweichungen von der Baubeschreibung nur bei gesetzlich oder technisch zwingenden Gründen


Die Baubeschreibung legt verbindlich fest, welche Materialien, Ausführungsqualitäten und Leistungen der Unternehmer schuldet. Abweichungen hiervon sind rechtlich nur in sehr engen Grenzen zulässig. Der Unternehmer darf die vereinbarte Leistung nur dann ändern, wenn zwingende gesetzliche Vorgaben dies erfordern oder wenn technische Gründe eine Ausführung nach der ursprünglichen Beschreibung objektiv unmöglich machen.


Reine Wirtschaftlichkeit, Kostensteigerungen oder beschaffungsbedingte Schwierigkeiten berechtigen den Unternehmer nicht dazu, einseitig auf günstigere Materialien oder reduzierte Ausstattungen auszuweichen. Änderungsvorbehalte, die solche wirtschaftlichen Gründe zulassen, sind regelmäßig unwirksam, weil sie den vertraglichen Leistungsinhalt einseitig verschieben.


Eine rechtssichere Vertragsgestaltung muss daher klarstellen, dass Abweichungen ohne Zustimmung des Bauherrn nur dann zulässig sind, wenn sie durch zwingende Normen, behördliche Auflagen oder unabwendbare technische Notwendigkeiten vorgeschrieben werden. Jede andere Änderung bleibt zustimmungspflichtig. Nur so wird verhindert, dass der Unternehmer während der Bauphase unter Hinweis auf wirtschaftliche Gründe den vereinbarten Qualitätsstandard absenkt oder durch minderwertige Alternativen ersetzt.



Preisgleitklauseln im Bauvertrag und ihre Auswirkungen auf die Kostenkontrolle


Rechtlich sind solche Klauseln nur in engen Grenzen zulässig. Sie müssen klar und verständlich erläutern, welche Kostenpositionen angepasst werden dürfen, welche Bezugsgrößen gelten und nach welchem Verfahren die Berechnung erfolgt. Eine pauschale Formulierung, dass Preise aufgrund steigender Materialkosten angepasst werden können, genügt diesen Anforderungen nicht und ist unwirksam. Viele Bauunternehmen verwenden jedoch genau solche unbestimmten Klauseln, die das wirtschaftliche Risiko vollständig auf den Bauherrn verlagern und den vermeintlichen Festpreis praktisch aushebeln.


Besonders kritisch sind Preisgleitklauseln, die ohne nachprüfbare Nachweise wirksam sein sollen oder die dem Unternehmen ein einseitiges Bestimmungsrecht einräumen. Ohne klare Vorgaben zu anerkannten Indizes, transparenten Preisgrundlagen und dokumentierten Kostenentwicklungen lässt sich weder der Anlass noch der Umfang einer Preiserhöhung objektiv überprüfen. Für den Bauherrn entstehen dann Mehrkosten, die er nicht beeinflussen und häufig nicht einmal nachvollziehen kann. Auf diese Weise verliert der gesamte Bauvertrag seinen kalkulatorischen Halt.


Für eine rechtssichere Gestaltung ist deshalb entscheidend, dass Preisgleitklauseln konkrete Berechnungsmodelle enthalten. Dazu gehört die Bindung an zuverlässige Preisindizes, die Festlegung definierter Ausgangswerte und die Verpflichtung des Unternehmens, jede Preisänderung lückenlos nachzuweisen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich erkennen, wann eine Anpassung überhaupt zulässig ist und in welchem Umfang sie erfolgen darf. Fehlen solche Vorgaben, ist die Klausel unwirksam oder zumindest für den Bauherrn unzumutbar, weil sie das Risiko steigender Marktpreise vollständig auf ihn überträgt.



Abschlagszahlungen im Bauvertrag und ihre Bedeutung für die finanzielle Sicherheit des Bauherrn


Abschlagszahlungen spielen im Bauvertrag eine entscheidende Rolle, weil sie bestimmen, in welchem Verhältnis das Bauunternehmen für seine Leistungen vergütet wird und wie viel finanzielle Sicherheit der Bauherr behält. Grundsätzlich dürfen Abschlagszahlungen nur verlangt werden, wenn die entsprechende Leistung bereits vollständig oder zumindest prüfbar erbracht wurde. In vielen Verträgen findet sich jedoch das Gegenteil. Dort lösen pauschal formulierte Meilensteine Zahlungen aus, obwohl die dazugehörigen Arbeiten noch gar nicht abgeschlossen sind oder nur teilweise ausgeführt wurden. Für Bauherren entsteht dadurch ein erhebliches Risiko. Werden Zahlungen zu früh fällig, entsteht ein finanzieller Vorsprung für das Unternehmen, der den Druck mindert, Leistungen zügig und vollständig zu erbringen. Verzögert sich der Bau oder kommt es zu Streit über die Qualität, hat der Bauherr bereits den Großteil der Vergütung geleistet und befindet sich in einer deutlich schwächeren Position. Noch gravierender ist die Lage, wenn das Unternehmen während der Bauphase in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Zahlungen, die nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Baufortschritt stehen, lassen sich dann häufig nicht zurückfordern, und der unfertige Bau bleibt als Risiko beim Auftraggeber.


Deshalb ist es für die Vertragssicherheit unerlässlich, dass im Bauvertrag eine klare und transparente Regelung der Abschlagszahlungen vereinbart wird. Ein wirksamer Vertrag muss festlegen, welche Leistungen als vollständig erbracht gelten, welche Nachweise für die Fälligkeit vorzulegen sind und dass Zahlungen nur im Verhältnis zum tatsächlichen Fortschritt erfolgen dürfen. Jede Formulierung, die pauschale oder vorausgreifende Abschläge erlaubt, wirkt einseitig zugunsten des Bauunternehmens und verschiebt das wirtschaftliche Risiko vollständig auf den Bauherrn. Eine ausgewogene Abschlagsregelung stellt dagegen sicher, dass die Zahlungsströme kontrollierbar bleiben und der Auftraggeber jederzeit die notwendige finanzielle und rechtliche Handlungsfähigkeit behält. Sie ist damit ein zentraler Bestandteil einer rechtssicheren Vertragsgestaltung und schützt wirksam vor Überzahlungen, Verzögerungen und Insolvenzrisiken.



Verbindliche Bauzeitregelungen als Grundlage einer rechtssicheren Vertragsgestaltung


Die präzise Festlegung von Baubeginn, Bauzeit und einem eindeutig datierten Fertigstellungstermin ist einer der tragenden Pfeiler eines rechtssicheren Bauvertrags. Fehlen diese Angaben oder werden sie lediglich unbestimmt umrissen, verliert der Bauherr seine wichtigste Möglichkeit, Verzögerungen rechtlich zu erfassen und wirksam zu sanktionieren. Die baurechtliche Rechtsprechung stellt seit Jahren klar, dass unklare Zeitbestimmungen zu erheblichen Beweisproblemen führen und die Durchsetzung von Verzugstatbeständen praktisch vereiteln können.


Besonders kritisch sind Formulierungen, die über sogenannte Schlechtwetterklauseln oder ähnliche Öffnungsklauseln eine automatische Verlängerung der Bauzeit ermöglichen. Solche Regelungen verschieben das Prognose und Koordinationsrisiko einseitig auf den Bauherrn und stehen häufig im Widerspruch zu den Organisationspflichten, die den Unternehmer nach Werkvertragsrecht treffen. Ohne begrenzende Tatbestandsvoraussetzungen lassen sich Verzögerungen kaum noch rechtlich zuordnen, was die Position des Bauherrn signifikant schwächt.


Aus juristischer Sicht ist daher ein konkret bestimmter und kalendermäßig fixierter Fertigstellungstermin unverzichtbar. Erst eine solche Bestimmung schafft die erforderliche Anspruchsgrundlage für Nachfristsetzung, Verzugsverlangen, Schadensersatz oder sogar die Lösung vom Vertrag. Sie bildet gewissermaßen den zeitlichen Ankerpunkt, an dem sich alle weiteren Rechte des Bestellers ausrichten.


Gerade weil Bauverträge inhaltlich komplex und oft lückenhaft formuliert sind, wird dieser Punkt in der Praxis immer wieder übersehen. Wer ihn jedoch ungesichert lässt, begibt sich bewusst in ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Eine sorgfältige juristische Prüfung sichert ab, dass aus der zeitlichen Planung keine unverbindliche Erwartungshaltung, sondern ein tatsächlich durchsetzbarer Vertragsanspruch entsteht.


An diesem Punkt lohnt sich eine professionelle Vertragsprüfung besonders, denn die Bauzeitregelung entscheidet nicht nur über den Ablauf des Projekts, sondern über die gesamte Durchsetzbarkeit Ihrer Rechte.



Vertragsstrafe bei Überschreitung der Bauzeit und ihre Bedeutung für einen wirksamen Bauvertrag


Für eine mögliche Überschreitung der vereinbarten Bauzeit sollte zwingend eine Vertragsstrafe aufgenommen werden. Nur eine klar geregelte Vertragsstrafe schafft ein wirksames Druckmittel gegen Terminverzug und verpflichtet den Unternehmer zu sorgfältiger Arbeitsplanung und Koordination. Sie ist nicht als Sanktion, sondern als rechtlich anerkanntes Instrument zur Absicherung Ihrer zeitlichen Ansprüche zu verstehen.


Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass sich das Verschulden des Unternehmers aus der Vertragsstrafenregelung selbst ergibt. Der Bundesgerichtshof verlangt seit vielen Jahren eine eindeutige tatbestandliche Verknüpfung zwischen Verzögerung und Verantwortungsbereich des Unternehmers. Fehlt diese Verbindung, ist die Vertragsstrafe im Streitfall nicht durchsetzbar. Eine präzise Formulierung ist daher unerlässlich.


Unzureichende oder missverständlich formulierte Vertragsstrafenklauseln führen in der Praxis häufig dazu, dass Bauherren zwar Verzögerungen hinnehmen müssen, jedoch keine rechtlich belastbare Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen besitzen. Verzugsfolgen verpuffen faktisch, wenn die Anspruchsgrundlage juristisch nicht trägt.


Unzureichende oder missverständlich formulierte Vertragsstrafenklauseln führen in der Praxis häufig dazu, dass Bauherren zwar Verzögerungen hinnehmen müssen, jedoch keine rechtlich belastbare Grundlage für die Geltendmachung von Ansprüchen besitzen. Verzugsfolgen verpuffen faktisch, wenn die Anspruchsgrundlage juristisch nicht trägt.



Änderungswünsche und Zusatzleistungen mit klaren Preisregeln


Während der Bauphase entstehen nahezu immer Anpassungswünsche. Käufer möchten etwa andere Bodenbeläge, zusätzliche Steckdosen, hochwertigere Armaturen oder eine veränderte Raumaufteilung. Solche Wünsche sind grundsätzlich möglich, werden aber schnell zur Kostenfalle, wenn der Vertrag keine klaren Regeln für Preise und Berechnungsgrundlagen enthält.


Bauträger nutzen unklare Vereinbarungen häufig zu ihren Gunsten. Fehlt eine verbindliche Preisformel, können für geringfügige Änderungen unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten verlangt werden. Das Risiko besteht darin, dass der Käufer während der Bauphase kaum Ausweichmöglichkeiten hat. Viele Leistungen können nur vom Bauträger oder seinen Subunternehmern ausgeführt werden. Das schwächt die Verhandlungsposition erheblich.


Rechtlich wichtig ist deshalb, dass im Vertrag eindeutige Vorgaben stehen, nach welchen Grundsätzen Preise für Änderungen bestimmt werden. Dazu gehören klare Kalkulationsgrundlagen, transparente Zuschläge, verbindliche Einheitspreise und nachvollziehbare Abrechnungsregeln. Idealerweise enthält der Vertrag ein Leistungsverzeichnis mit festen Preisen oder zumindest eine Obergrenze für Änderungswünsche.


Nur wenn diese Vorgaben im Vertrag festgehalten sind, kann der Käufer sicher sein, dass Zusatzleistungen fair abgerechnet werden und die Gesamtfinanzierung nicht aus dem Ruder läuft. Klare Preisregeln sind damit ein wesentlicher Schutz vor überraschenden Mehrkosten und ein zentraler Bestandteil einer rechtssicheren Vertragsgestaltung.



Checkliste: Erfolgreich den Bauvertrag abschließen


● Materialien, Leistungen sowie Ausstattungsgrad detailliert formuliert?

● Vermessungsarbeiten, Gutachten oder Aushub im Festpreis enthalten 

● Abschlagszahlungen sollten nur nach tatsächlichem Baufortschritt 

● Baubeginn und Baufertigstellungstermin festgeschrieben

● Vertragsstrafe-Klauseln  integriert

● Fünfjährige Gewährleistungsfrist 

● Vorbehalt , wenn die Baugenehmigung/Darlehenszusage offen

● Akzeptieren Sie nach Möglichkeit keine Änderungsvorbehalte!



Bauvertrag prüfen lassen für mehr Sicherheit beim Bauen


Ein Bauvertrag legt die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen eines gesamten Bauvorhabens fest. Schon kleine Unklarheiten oder einseitige Formulierungen können später zu erheblichen Mehrkosten, Verzögerungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Eine Prüfung durch einen im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt gibt Ihnen Klarheit über Chancen und Risiken und zeigt auf, welche Punkte vor der Unterzeichnung angepasst werden sollten.


Mit einer fundierten Vertragsprüfung gewinnen Sie Sicherheit, vermeiden kostenintensive Fehler und schaffen eine verlässliche Grundlage für ein Bauvorhaben, das rechtlich und finanziell dauerhaft trägt.



Mehr erfahren: Bauvertrag online prüfen

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