Mietminderung Parkplatz

 

Mietrecht Parkplatz




Alle wichtigen Tipps und Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Parkplatz" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html


Parkplatz-Mietminderungstabelle

Wenn es sich um eine separate Vermietung von Parkplätzen handelt, finden die Vorschriften der §§ 535 ff. BGB über Mietverhältnisse Anwendung. Regelungen, die vertraglich vereinbart worden sind, gehen oft den gesetzlichen Regelungen vor, wobei das dt. Mietrecht eher "mieterfreundlich" ausgestaltet ist und Abänderungen zu lasten des Mieters durch gesetzliche Regelungen unwirksam sind.

Ist der Parkplatz Bestandteil der Wohnraummiete, gelten zusätzlich auch die Vorschriften des BGB für den Wohnraum ( §§ 549 ff. BGB) zB. wäre dann die Kündigung nur im Gesamten möglich und nicht für den Parkplatz allein.


Mietminderung Parkplatz wegen Abgase und Lärm:

Errichtet der Vermieter direkt neben Wohnzimmer und Schlafzimmer einer im Parterre liegenden Wohnung des Mieters einen Parkplatz und ist der Mieter dadurch durch Abgase und Lärm gestört, so ist eine Mietminderung in Höhe von 5% zulässig (Urteil AG Berlin-Spandau, Az. 6 C 526/99, aus MM 05/2000, S. 38).


Mietminderung Parkplatz wegen Verkehr mit überhöhter Geschwindigkeit :

Wenn auf dem Parkplatz der Wohnanlage lediglich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, so stellt diese Tatsache alleine keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Mietminderung ist nicht möglich (LG Berlin, Az. 67 S 344/00, aus MM 06/2001, S. 38).


Mietminderung Parkplatz wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit:

Kann der Mieter seinen zur Mietsache gehörenden Kfz-Stellplatz nur eingeschränkt nutzen, weil ständig fremde Fahrzeuge dort parken, braucht er für den Stellplatz auch keine Miete zahlen (LG Köln, Az. 1 S 211/74, aus WM 1976, S. 29).


Mietminderung Parkplatz wegen zur geringer Stellfläche:

Es ist nur erforderlich, dass in eine gemietete Garage (hier eine so genannte Duplex-Garage) ein KFZ mit durchschnittlichen Ausmaßen passt. Eine Ente (Citroen 2 CV) wird mit 1,60 m als überdurchschnittlich hoch angesehen - keine Mietminderung möglich (LG München, Az. 20 S 9970/85).


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Parkplatz “ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.




                                                                                                   

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