Mietminderung Kakerlaken

 

Mietminderung Kakerlaken



Kakerlaken, die in die Mietwohnung eindringen, sind zwar nervig, aber harmlos. Sie richten keinen Schaden an. Ein Kakerlakenbefall gilt als regelmäßig ein in Kürze behebbarer Mangel war. Daher berechtigt der Befall von Kakerlaken grundsätzlich nicht zur Mietminderung der Miete.

Allerdings können Kakerlaken Krankheitserreger wie Fäulnisbakterien, Pilzsporen und Allergene übertragen. Bereits die Ekelgefühle können aber, wie es das LG Saarbrücken in einem Urteil vom 12. Juni 1989, (Az: 13 B S 123/88) ausdrückte, durchaus als leicht gesundheitliche Beeinträchtigungen qualifiziert werden. Die Beeinträchtigungen seien einmal unmittelbar physischer Art, wie  Brechreiz, darüber hinaus zu Beeinträchtigungen auch seelischer Natur, wenn die die Ekelgefühle auslösenden Umstände über eine längere Zeit andauern. Der Mieter ist dann zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages sowie zu einer Mietminderung berechtigt.

Eine konkrete Gesundheitsgefährdung tritt aber meist erst durch die Behandlung mit Insektiziden auf.
Wird die Mietwohnung mit Insektiziden behandelt, deren Anwendung in Wohn- und Aufenthalträumen bereits der Hersteller ausdrücklich untersagt, begründet dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter. AG Trier, Urteil vom 14. August 2001, Az: 6 C 549/00. Der Mietzins ist zu 100 % gemindert. Darüber hinaus haftet der Vermieter für sämtliche Schäden.

Der Vermieter haftet auch wenn das Verschulden bei der von ihm beauftragten Schädlingsbekämpfungsfirma.

Der Befall mit anderen Insekten kann zu Mietminderung berechtigen.

Motten und Käfer können die Polstermöbel, Teppiche und Kleidung zerstören. Wer den Holzbohrkäfer als Mitbewohnerim muss von erheblichen Schäden ausgehen. Deshalb sollte schnell gehandelt werden.

Sollte das Wohnen unzumutbar werden, könnte auch ein fristlose Kündigung Ihrerseits in Betracht kommen. In diesem Fall wären ggf. die Umzugskosten als Schadenersatz gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Dies bedarf allerdings einer ausführlichen Prüfung.

Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Kakerlaken“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.





                                                                                                   

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