Mietminderung Haustür

 

Mietminderung Haustür



Für eine etwaige Mietminderung ist zunächst die Frage zu klären, ob Sie den Garten mitgemietet haben oder nach dem Mietvertrag nur die Nutzung erlaubt ist. Der Vermieter darf ohne Grund die Gartennutzung nicht widerrufen. Ein bestehender Rechtsstreit mit dem Vermieter ist in dem Sinne kein Grund.

Alle wichtigen Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Haustür" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html


Haustür-Mietminderungstabelle


Mietminderung Haustür (defekt)

Eine defekte Haustür rechtfertigt eine Mietminderung von 3%

AG Neukölln, MM 1988, S. 151.


Mietminderung Haustür (einfache Türbeschläge statt Sicherheitsbeschläge)

LG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 16.06.1988 - 3 S 31/88, WM 1988, S. 263

0 %


Mietminderung Haustür (fehlt)

LG Düsseldorf, WM 1973, S. 187 (fehlende Wohnungseingangstür).

15 %


Mietminderung Haustür (nicht abschließbar)

Ist die Haustür nicht abschließbar, kann eine Mietminderung von 5% vorgenommen werden

AG Köln, Urteil vom 28.10.1976 - 153 C 3204/76, WM 1978, S. 126.


Mietminderung Haustür (undicht)

Kommt es bei einer undichten Wohnungstür zu Zugluft und Feuchtigkeit, weil die Haustür und die Fenster undicht sind, darf der Mieter den Mietzins um 10% kürzen

AG München, Urteil vom 24.05.1985 - 25 C 9566/84.

10 %



Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Haustür“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.

Weitere Hilfestellung erhalten Sie auf unserer Schwesterseite www.devpro24.de. Eine Online-Rechtsberatung erhalten Sie bereits ab 20 Euro. Auch weitergehende Wünsche können erfüllt werden. Der Online-Dienst Anwalt-beauftragen-24 deckt alle Aufträge wie Schriftsätze (Anwaltsschreiben ab 109 Euro) und Überprüfungen ab. Der Gang zur Anwaltskanzlei wird ersetzt.






                                                                                                   

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