Mietminderung Feuchtigkeit

 

Mietminderung Feuchtigkeit



Die wichtigsten Tipps und Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Feuchtigkeit" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Bei Feuchtigkeit in der Mietwohnung, kann dies zwei Ursachen haben. Eine Ursache besteht darin, dass der Mieter falsch heizt und/oder lüftet. In diesem Fall ist eine Mietminderung ausgeschlossen. Die andere Ursache besteht in einer schlechten Bausubstanz oder fehlerhaften Isolierung, dann kann der Mieter die Miete  mindern.

Bei Feuchtigkeit in der Wohnung muss also immer zuerst die Kausalität beachtet werden.


Besondere Umstände bei Neubaufeuchtigkeit

Bei einem Neubau sind die Wände noch nicht vollständig ausgetrocknet. Man spricht daher von Neubaufeuchtigkeit. Wegen den höheren Heizkosten wird teilweise eine Mietminderung für gerechtfertigt gehalten. Wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung wird bei Neubaufeuchtigkeit von einer Mietminderung abgeraten.


Baubedingte Feuchtigkeit

Bei baubedingter Feuchtigkeit ist der Mieter immer zur Minderung berechtigt. Nasse Wände finden sich oft bei schlecht isolierten Mietwohnungen. Auch ein verdeckter Wasserrohrbruch kann für die Ursache für die Feuchtigkeit sein.

Tritt die Feuchtigkeit bei Regen auf, kann man regelmäßig von Baumängeln ausgehen.


Mietminderung: Wen trifft die Beweispflicht?

Will der Vermieter das Recht des Mieters zur Mietminderung bestreiten, muss er beweisen, dass keine Baumängel vorliegen und die Luftfeuchtigkeit nur durch ein Fehlverhalten des Mieters begründet ist (LG Berlin ZMR 2002, 49) und nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt (LG Hamburg WuM 2010, 28).

Lässt sich nicht feststellen, ob die Feuchtigkeit und die dadurch bedingten Schäden auf schlechte Bausubstanz, Baumängel oder auf das Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen sind, bleibt der Vermieter in der Beweispflicht. Dem Mieter kann dann die Miete mindern (LG Augsburg WuM 1985, 25).


Feuchtigkeit-Mietminderungstabelle

Der Mieter muss dem Vermieter den Mietmangel „Feuchtigkeit“ anzeigen und ihn auffordern, diesen zu beseitigen. Wurde der Mangel angezeigt, können Sie die Miete selbständig ohne Fristsetzung oder dergleichen mindern.


Mietminderung Feuchtigkeit bei Lebensgefahr:

100 % Mietminderung bei lebensgefährlich gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Feuchtigkeitsschäden (LG Berlin GE 2009, 845);


Mietminderung Feuchtigkeit bei feuchten Außenwände:

Sind die Außenwände ständig durchfeuchtet und ist die Wohnung von Ratten befallen, braucht keine Miete gezahlt zu werden (Urteil AG Potsdam, Az. 26 C 533/93, aus WM 1995, S. 534).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Badezimmer:

Bei Feuchtigkeit im Badezimmer ist 10% Mietminderung gerechtfertigt. (LG München, Az. 14 S 1387/83).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Wohnzimmer:

Feuchtigkeitsschäden im Wohnzimmer - der Mieter darf den Mietzins um 10% kürzen (LG Hamburg, Az. 11 S 161/75, aus WM 1976, S. 205).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Schlafzimmer:

Feuchtigkeit im Schlafzimmer rechtfertigt 10% Mietminderung (LG Osnabrück Az. 1 S 523/82).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Küche:

Bei Feuchtigkeit in der Küche sind 10% Mietminderung angemessen (AG Hannover, Az. 415 C 1021/82).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Küchendecke:

Ein Feuchtigkeitsfleck an der Küchendecke rechtfertigt 5% Mietkürzung (LG München, Az. 31 S 17040/84).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Feuchtigkeitsfleck:

Ist in der Wohnung ein Feuchtigkeitsfleck der Größe 70 x 80 cm und löst sich deshalb der Anstrich, dann ist eine Mietminderung von 10% angemessen (AG Lahnstein, Az. 2 C 477/76, aus WM 1977, S. 227).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Abstellraum:

Ein durchfeuchteter Abstellraum rechtfertigt in diesem Fall 7% Mietminderung (AG Lüneburg, Az. 11 C 189/79).


Mietminderung Feuchtigkeit wegen Keller:

Bei Feuchtigkeit im Keller darf der Mieter ein Mietminderung in Höhe von 5% durchführen (LG München, Az. 15 S 10974/83).


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Feuchtigkeit“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben.                                                                                                 

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