Mietminderung Fernsehempfang

 

Mietminderung Fernsehempfang



Alle wichtigen Tipps und Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Fernsehempfang" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Wenn keine genereller Fernsehempfang möglich ist, dann wäre eine Mietminderung wegen Fernsehempfang begründet. Aber auf Grund der Umstellung auf DVB-T können meist Programme empfangen werden. Somit liegt keine Beeinträchtigung vor.

Sollten kein DVB-T Empfang möglich sein, besteht Anspruch auf Nutzung der Gemeinschaftssatellitenanlage. Sollte diese eine technische Störung haben, so steht Ihnen aus dem Mietvertrag ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Behebung der Störung zu.

Sollte es jedoch die Fernsehübertragung über diese Anlage nicht mehr möglich sein, so dass keine Störung sondern ein Fall der Unmöglichkeit für den Vermieter vorliegt, haben Sie ein Recht auf angemessene Minderung der Miete.


Fernsehempfang-Mietminderungstabelle

Kann die Hälfte der üblichen Fernsehprogramme nicht störungsfrei empfangen werden, so ist dies ein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 2 % rechtfertigt.

Mangel: Die Hälfte der üblichen Fernsehprogramme kann nicht störungsfrei empfangen werden.

Mietminderung

2 %

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vom 23.07.2004 - Aktenzeichen (Az.) 213 C 677/02


Ist der Fernsehempfang gestört, so ist die ein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 5 % rechtfertigt.

Mangel: Der Fernsehempfang ist gestört.

Mietminderung

5 %

Landgericht Berlin vom 12.04.1994 - Aktenzeichen (Az.) 63 S 439/93


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Fernsehempfang“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.

Weitere Hilfestellung erhalten Sie auf unserer Schwesterseite www.devpro24.de. Eine Online-Rechtsberatung erhalten Sie bereits ab 20 Euro. Auch weitergehende Wünsche können erfüllt werden. Der Online-Dienst Anwalt-beauftragen-24 deckt alle Aufträge wie Schriftsätze (Anwaltsschreiben ab 109 Euro) und Überprüfungen ab. Der Gang zur Anwaltskanzlei wird ersetzt.



                                                                                                   

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