Mietminderung Baugerüst

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Mietminderung Baugerüst



Die wichtigsten Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Baugerüst" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Wird die Nutzung infolge von Bauarbeiten durch ein Gerüst oder Baugerüst auf der Terrasse eingeschränkt, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und damit ihr vertragsgemäßer Gebrauch beeinträchtigt und der Mieter kann eine Mietminderung vornehmen.

Die Mietminderung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung eine gewisse Erheblichkeit erlangt hat. Wo die Grenze verläuft, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Sollte es Ihnen unzumutbar werden, in den Mieträumen zu verbleiben, so kann eine Mietminderung bis zu 100% eintreten. Die Umstände der Unzumutbarkeit ist allerdings eine Einzelfallbetrachtung, für welche der Mieter darlegungs- und beweisbelastet werden. Ein vergleichbarer Fall ist in der Rechtsprechung nicht bekannt. Das bloße Nichtschlafenkönnen dürfte nicht ausreichend sein.


Baugerüst-Mietminderungstabelle

Wird die Haus- oder Hoffassade wegen Bauarbeiten eingerüstet, kann die Miete um fünf Prozent gemindert werden. Dies geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zurück, auf die der Deutsche Mieterbund hinweist (Aktenzeichen: VIII ZR 129/09).

Für ein Gerüst, das 4 Monate lang vor dem Fenster einer Mieterwohnung stand, erkannte der BGH in einem anderen Fall eine Mietminderung von 10 % zu (BGH Urt.v. 12.12.2012, VIII ZR 181/12).


Mietminderung Baugerüst wegen Bauarbeiten:

Wenn das Haus eingerüstet ist und dadurch die Wohnung verdunkelt wird und zudem die Einbruchgefahr wächst, weil tagsüber die Bauarbeiter auf dem Baugerüst sind, dann ist eine Mietminderung in Höhe von 10% gerechtfertigt (KG Berlin, Az. 8 U 5875/98, aus GE 2001, S. 620).


Mietminderung Baugerüst wegen Baustelle:

Das Dachgeschoss wird ausgebaut und folgedessen kommt es für die Mieter zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärmbelästigung, Verschmutzung etc.). Daraus resultiert das Recht der Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 33% (LG Berlin, Az. 63 S 54/00, aus MM Nr. 6/2002, S. 33). Manche Gerichte sprechen sogar eine Mietkürzung bis zu 80% zu, so z.B. das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 135/95).

AG Hamburg (WuM 1996, 30): 15 % Mietminderung, wenn Baugerüst am Gebäude mit Planen verhangen und Balkon nicht nutzbar ist;

LG Berlin (NZM 1999, 1138): Gebäude eingerüstet: 10 % Minderung;

AG Ibbenbühren (WuM 2007, 405): Baugerüst vor der Wohnung mit Balkon: 10 % Minderung;

AG Hamburg-Altona (317 C 198/07): 30 % Mietminderung, wenn Baugerüst für ein Jahr zu Einschränkungen der Licht- und Luftzufuhr führt.


Mietminderung Baugerüst wegen Nachbarn:

Auch bei Bauarbeiten bei Nachbarn besteht ein Mietminderungsrecht. Ist das Öffnen der Fenster wegen der Arbeiten nicht möglich, so berechtigt dies zu einer Kürzung der Miete bis zu 20% (LG Göttingen, aus WM 1986, S.114).


Mietminderung Baugerüst bei Straßenbauarbeiten :

Hat ein Gewerbetreibender Umsatzeinbußen wegen Straßenbauarbeiten, dann ist eine Mietminderung unzulässig (OLG Düsseldorf, Az. 24 U 26/96).


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Baugerüst “ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

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