Mietminderung Badewanne

 

Mietminderung Badewanne



Alle wichtigen Tipps und Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Badewanne" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html


Badewanne-Mietminderungstabelle

Bite beachten Sie, dass es keine festen Regeln gibt, wie hoch die Minderung angesetzt werden darf. Der besseren Übersicht wurden die wichtigsten Kernthemenaufbereitet:


Mietminderung Badewanne wegen Defekt:

Funktioniert die einzige Badewanne/Dusche in der Mietwohnung nicht, ist eine Mietminderung von 30% zulässig (Urteil AG Köln, aus WM 1998, S. 690).

Dusche funktioniert nicht: Ist die Dusche defekt, sind 17% Mietminderung zulässig (AG Köln, Az. 221 C 85/86).


Mietminderung Badewanne wegen Unbenutzbarkeit:

Kann die Badewanne nicht benutzt werden, sind 20% Mietminderung angemessen (AG Goslar, Az. 8 C 716/72).


Mietminderung Badewanne wegen beschränkter Benutzbarkeit:

Ist die Nutzungszeit der Badewanne auf 4 Stunden freitags von 18-22 h und 7 Stunden samstags von 15-22 h beschränkt, bedeutet dies praktisch das Fehler einer Wanne. Die Miete darf um 23% gekürzt werden (AG Helmstedt, Az. 3 C 672/86, aus WM 1989, S. 564).


Mietminderung Badewanne wegen alter Badewanne:

Ist die Badewanne nicht mehr benutzbar ist, darf die Miete um 3% gemindert werden. Ist die Wanne zwar 30 Jahre alt und nicht mehr schön anzusehen, aber grundsätzlich noch zu benutzen, besteht kein Mietminderungsrecht (LG Stuttgart, aus WM 1988, S. 108).


Mietminderung Badewanne wegen defekten Abfluss:

Defekter Abfluss der Badewanne: 3% Mietkürzung (AG Schöneberg, Az. 5 C 72/90, aus GE 1991, S. 527).


Mietminderung Badewanne wegen rauher Oberfäche:

Ist die Badewanne unzumutbar stark aufgerauht, kann der Mieter die Miete um 3% kürzen (AG Gronau, aus WM 1991, S. 262).

Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Badewanne“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



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