Wie kann man Erbschaftssteuer umgehen
Die wichtigsten Strategien im Überblick
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Wer Vermögen erbt, muss nicht automatisch hohe Erbschaftssteuern zahlen. Das Erbschaftsteuerrecht bietet zahlreiche Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen sich die Steuerlast deutlich reduzieren oder sogar vollständig vermeiden lässt. Besonders bei Immobilien, größeren Geldvermögen oder Unternehmensanteilen kann eine frühzeitige Nachlassplanung erhebliche finanzielle Vorteile bringen und dazu beitragen, das Familienvermögen langfristig zu erhalten.
Durch die geschickte Nutzung von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten, steueroptimierten Testamenten und besonderen Regelungen für Familienheime lassen sich erhebliche Steuern sparen. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, hängt insbesondere von den familiären Verhältnissen, der Art des Vermögens und dessen Wert ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche legalen Wege zur Steuerersparnis bestehen und worauf Sie bei der Nachlassplanung achten sollten.
Dr. Julia Amrein
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am 09.06.2026
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Wer Vermögen erbt, muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Gerade bei Immobilien, größeren Geldvermögen oder Wertpapierdepots kann die Steuerbelastung schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Viele Erben fragen sich daher, ob und wie sich die Erbschaftssteuer vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren lässt.
Die gute Nachricht lautet: Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bietet zahlreiche legale Gestaltungsmöglichkeiten. Durch die richtige Nachlassplanung, die Nutzung von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten und steueroptimierte Testamente lässt sich die Steuerlast häufig erheblich reduzieren. In vielen Fällen ist sogar eine vollständige Steuerfreiheit möglich.
Wer rechtzeitig plant, kann Familienvermögen über Generationen hinweg erhalten und verhindern, dass ein erheblicher Teil des Nachlasses an das Finanzamt fließt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Erbschaftssteuer anfällt, wie hoch sie ausfallen kann und welche Möglichkeiten es gibt, die Steuer legal zu umgehen oder zu minimieren. Grundlage sind die Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).
Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Übergang von Vermögen aufgrund eines Todesfalls erhoben wird. Sie fällt an, wenn eine Person Geld, Immobilien, Unternehmensanteile oder sonstige Vermögenswerte von einem Verstorbenen erhält. Gesetzlich geregelt wird die Erbschaftssteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Dabei behandelt der Gesetzgeber Schenkungen und Erbschaften weitgehend gleich. Wer Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, muss daher ebenfalls die Vorschriften des Erbschaftsteuerrechts beachten. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Schenkungen bereits zu Lebzeiten erfolgen, während Erbschaften erst mit dem Tod des Erblassers entstehen.
Erben und Beschenkte sind grundsätzlich verpflichtet, den Vermögensübergang dem Finanzamt anzuzeigen. In der Praxis erfährt das Finanzamt jedoch häufig bereits über Banken, Versicherungen oder Notare vom Erbfall.
Wann fällt Erbschaftssteuer an?
Nicht jede Erbschaft führt automatisch zu einer Steuerzahlung. Ob tatsächlich Erbschaftssteuer anfällt, hängt insbesondere vom Wert des Nachlasses und vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben ab.
Steuerpflichtig können insbesondere Erbschaften, Vermächtnisse, Schenkungen, Zweckzuwendungen sowie bestimmte Vermögensübertragungen auf Stiftungen oder Vereine sein. Maßgeblich ist stets der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge.
Gerade bei Kindern und Ehepartnern bleibt ein erheblicher Teil des Nachlasses häufig steuerfrei. Bei unverheirateten Lebenspartnern, Freunden oder entfernten Verwandten fällt dagegen deutlich schneller Erbschaftssteuer an.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist, desto günstiger fallen die Steuersätze aus. Ehepartner, Kinder und Enkel profitieren von den niedrigsten Steuersätzen. Unverheiratete Lebenspartner oder Freunde müssen dagegen deutlich höhere Steuern zahlen.
In der günstigsten Steuerklasse beginnen die Steuersätze bei 7 Prozent. In ungünstigen Fällen können sie jedoch bis zu 50 Prozent erreichen. Deshalb spielt die richtige Nachlassplanung eine entscheidende Rolle.
Freibeträge konsequent nutzen
Die wichtigste Möglichkeit zur Vermeidung der Erbschaftssteuer sind die gesetzlichen Freibeträge. Nur der Teil des Nachlasses, der den Freibetrag überschreitet, unterliegt überhaupt der Besteuerung.
Ehegatten können derzeit Vermögen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erwerben. Kindern steht ein Freibetrag von 400.000 Euro zu. Enkelkinder können 200.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Eltern und Großeltern gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen oder unverheiratete Lebenspartner profitieren dagegen lediglich von einem Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.
Diese Freibeträge stellen die Grundlage nahezu jeder steueroptimierten Nachlassplanung dar. Bereits durch eine geschickte Verteilung des Vermögens auf mehrere Familienmitglieder lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
Schenkungen zu Lebzeiten
Eine der effektivsten Methoden zur Vermeidung von Erbschaftssteuer ist die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Dabei wird Vermögen bereits zu Lebzeiten an die späteren Erben übertragen.
Der große Vorteil besteht darin, dass die Freibeträge nicht nur einmal gelten. Sie können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eltern können ihren Kindern beispielsweise alle zehn Jahre Vermögen bis zur Höhe von jeweils 400.000 Euro steuerfrei übertragen.
Auf diese Weise lassen sich über einen längeren Zeitraum auch größere Vermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Wer frühzeitig mit der Vermögensübertragung beginnt, kann die spätere Steuerbelastung erheblich reduzieren oder sogar vollständig vermeiden.
Immobilien steuerfrei vererben
Besondere steuerliche Vorteile bestehen bei selbstgenutzten Wohnimmobilien. Vererbt der Erblasser sein Familienheim an den Ehepartner oder an Kinder, kann die Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden.
Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Immobilie weiterhin selbst genutzt wird. Der Erbe muss innerhalb einer bestimmten Frist einziehen und die Immobilie grundsätzlich für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen.
Gerade bei wertvollen Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen kann diese Steuerbefreiung erhebliche finanzielle Vorteile bringen und die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie deutlich erleichtern.
Immobilien verschenken und Nießbrauch nutzen
Auch Immobilien können bereits zu Lebzeiten steueroptimiert übertragen werden. Dabei wird häufig ein Nießbrauchsrecht vereinbart.
Der Eigentümer überträgt die Immobilie beispielsweise auf seine Kinder, behält jedoch das Recht, weiterhin darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu erzielen. Durch dieses Vorgehen reduziert sich häufig der steuerliche Wert der Immobilie erheblich.
Gleichzeitig nutzt der Schenker bereits die Freibeträge der Schenkungssteuer und kann die Zehnjahresfrist in Gang setzen. Diese Gestaltung gehört zu den beliebtesten Instrumenten der Nachlassplanung.
Berliner Testament und Supervermächtnis
Viele Ehepaare errichten ein sogenanntes Berliner Testament. Dabei setzt sich das Ehepaar gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden erst nach dem Tod des zweiten Elternteils Erben.
Diese Lösung ist zwar einfach, führt steuerlich jedoch nicht immer zum besten Ergebnis. Häufig bleiben die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt.
Durch ein sogenanntes Supervermächtnis kann der überlebende Ehepartner flexibel Vermögen auf die Kinder übertragen und deren Freibeträge nutzen. Dadurch lässt sich verhindern, dass Vermögen mehrfach versteuert wird.
Weitere Freibeträge nutzen
Neben den allgemeinen Freibeträgen existieren weitere steuerliche Vergünstigungen.
Ehegatten können zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro erhalten. Auch Kindern stehen abhängig vom Alter weitere Freibeträge zu. Darüber hinaus können Freibeträge für Hausrat, bewegliche Gegenstände und Pflegeleistungen berücksichtigt werden.
Durch die Kombination verschiedener Freibeträge lässt sich die steuerfreie Vermögensübertragung oft erheblich ausweiten.
Familienstand und Steuerbelastung
Der Familienstand hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Erbschaftssteuer.
Während Ehegatten von einem Freibetrag von 500.000 Euro profitieren, steht unverheirateten Lebenspartnern lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. Bereits eine Eheschließung kann daher erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Auch Adoptionen können die steuerliche Situation verbessern, weil sich dadurch sowohl die Steuerklasse als auch die Freibeträge verändern können.
Erbausschlagung als Gestaltungsmittel
Nicht jedes Testament ist steuerlich optimal gestaltet. Unter Umständen kann eine Erbausschlagung dazu führen, dass Vermögen auf andere Personen übergeht, die günstigere Freibeträge oder niedrigere Steuersätze nutzen können.
Eine solche Entscheidung sollte allerdings stets sorgfältig geprüft werden, da sie weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben kann.
Die Erbschaftssteuer lässt sich durch eine frühzeitige und durchdachte Nachlassplanung häufig erheblich reduzieren. Besonders wichtig sind die Nutzung von Freibeträgen, Schenkungen zu Lebzeiten, die steueroptimierte Übertragung von Immobilien sowie eine sorgfältige testamentarische Gestaltung.
Wer größere Vermögenswerte übertragen möchte, sollte rechtzeitig prüfen, welche Möglichkeiten das Erbschaftsteuerrecht bietet. Bereits kleine Gestaltungsmaßnahmen können erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen und dazu beitragen, Familienvermögen langfristig zu erhalten.
FAQ: Erbschaftssteuer umgehen
Kann man die Erbschaftssteuer vollständig umgehen?
Eine vollständige Vermeidung der Erbschaftssteuer ist durchaus möglich, allerdings nicht in jedem Fall. Entscheidend sind die Höhe des Vermögens, die familiären Verhältnisse und die rechtzeitige Nutzung der gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders hohe Freibeträge für Ehepartner und Kinder ermöglichen es vielen Familien, Vermögen vollständig steuerfrei zu übertragen. Hinzu kommen steuerfreie Schenkungen zu Lebzeiten, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Auch für selbstgenutzte Immobilien sieht das Gesetz umfangreiche Steuerbefreiungen vor. Wer frühzeitig plant und mehrere Instrumente miteinander kombiniert, kann die Erbschaftssteuer häufig vollständig vermeiden oder zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei einer Erbschaft?
Kinder profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro pro Elternteil. Verstirbt zunächst ein Elternteil und später der andere, kann ein Kind somit insgesamt bis zu 800.000 Euro steuerfrei erhalten. Erst wenn der Wert des Erwerbs den Freibetrag überschreitet, fällt Erbschaftssteuer auf den übersteigenden Betrag an. Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen spielt die optimale Nutzung dieser Freibeträge eine zentrale Rolle bei der Nachlassplanung. Durch zusätzliche Schenkungen zu Lebzeiten können weitere steuerliche Vorteile erzielt werden.
Wie oft können Freibeträge bei Schenkungen genutzt werden?
Ein wesentlicher Vorteil von Schenkungen besteht darin, dass die gesetzlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut zur Verfügung stehen. Eltern können ihren Kindern beispielsweise heute 400.000 Euro steuerfrei schenken und nach Ablauf von zehn Jahren erneut denselben Betrag übertragen. Bei langfristiger Planung lassen sich dadurch selbst erhebliche Vermögenswerte nahezu steuerfrei übertragen. Diese Möglichkeit macht die vorweggenommene Erbfolge zu einem der wichtigsten Instrumente der Vermögensnachfolge.
Ist das Familienheim von der Erbschaftssteuer befreit?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das Familienheim vollständig steuerfrei auf Ehepartner oder Kinder übergehen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Immobilie nach dem Erbfall selbst genutzt wird und der Erbe zeitnah einzieht. Außerdem muss die Eigennutzung grundsätzlich über einen Zeitraum von zehn Jahren fortgeführt werden. Die Steuerbefreiung soll verhindern, dass Familien ihr Zuhause allein wegen der Erbschaftssteuer verkaufen müssen. Gerade bei steigenden Immobilienwerten stellt diese Regelung einen erheblichen Vorteil dar.
Kann man eine Immobilie verschenken und trotzdem darin wohnen bleiben?
Ja. Dies geschieht regelmäßig durch die Vereinbarung eines Nießbrauchs oder eines lebenslangen Wohnrechts. Der Eigentümer überträgt die Immobilie bereits zu Lebzeiten auf seine Kinder oder andere Angehörige, behält jedoch das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen. Gleichzeitig wird der steuerliche Wert der Immobilie reduziert, was die Steuerbelastung senken kann. Diese Gestaltung verbindet steuerliche Vorteile mit einer hohen persönlichen Absicherung des bisherigen Eigentümers.
Warum sind Schenkungen oft günstiger als Vererbungen?
Schenkungen bieten den Vorteil, dass die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Während eine Erbschaft nur einmal anfällt, lässt sich Vermögen durch mehrere Schenkungen über einen längeren Zeitraum steuerfrei übertragen. Wer frühzeitig mit der Vermögensplanung beginnt, kann dadurch erhebliche Steuerersparnisse erzielen. Zudem kann der Schenker selbst bestimmen, wann und unter welchen Bedingungen Vermögen übertragen wird.
Ist ein Berliner Testament immer sinnvoll?
Das Berliner Testament bietet zwar eine einfache und beliebte Lösung für Ehepaare, ist jedoch steuerlich nicht immer optimal. Häufig bleiben die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt. Dadurch kann es später zu einer höheren Steuerbelastung kommen. Durch zusätzliche Klauseln, insbesondere ein sogenanntesupervermächtnis, lassen sich diese Nachteile teilweise vermeiden. Ob ein Berliner Testament sinnvoll ist, sollte daher stets im Einzelfall geprüft werden.
Welche Nachteile haben unverheiratete Paare bei der Erbschaftssteuer?
Unverheiratete Lebenspartner werden steuerlich deutlich schlechter behandelt als Ehegatten. Während Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro erhalten, stehen unverheirateten Partnern lediglich 20.000 Euro zu. Zudem gelten häufig deutlich höhere Steuersätze. Bei größeren Vermögen kann dies zu einer erheblichen Steuerbelastung führen. Aus rein steuerlicher Sicht kann eine Eheschließung deshalb erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Gibt es besondere Freibeträge für pflegende Angehörige?
Ja. Wer einen Angehörigen über längere Zeit unentgeltlich gepflegt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro geltend machen. Dieser Freibetrag kommt zusätzlich zu den normalen persönlichen Freibeträgen zur Anwendung und kann die Steuerlast weiter reduzieren.
Wann sollte man mit der Nachlassplanung beginnen?
Je früher die Planung beginnt, desto größer sind die Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Besonders Schenkungen profitieren von langen Zeiträumen, weil die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Wer erst kurz vor dem Erbfall handelt, verschenkt häufig erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Bei größeren Vermögen, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen empfiehlt sich daher eine frühzeitige Nachlassplanung, um die verfügbaren Freibeträge und Steuervergünstigungen optimal auszuschöpfen.
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