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Ratgeber: Worauf sollten Sie bei Verträgen achten?
Die Risiken eines Vertrags sind häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar. Problematisch sind selten offensichtlich rechtswidrige Klauseln. Entscheidend sind vielmehr Regelungen, die zunächst unauffällig erscheinen, im Streitfall aber erhebliche finanzielle Folgen haben können. Dazu gehören beispielsweise vorzeitige Zahlungspflichten, unklare Leistungsbeschreibungen, weitreichende Haftungsbeschränkungen oder lange Vertragsbindungen, aus denen Sie sich nur schwer wieder lösen können.
Welche Folgen eine Klausel tatsächlich hat, zeigt sich häufig erst im Zusammenspiel mit den übrigen Vertragsbestimmungen. Eine Abnahmeregelung kann beispielsweise dazu führen, dass die Vergütung fällig wird, sich die Beweissituation bei Mängeln verändert und gleichzeitig die Verjährung von Mängelansprüchen beginnt. Wird zusätzlich das Recht eingeschränkt, einen Teil der Vergütung zurückzubehalten, kann der Auftraggeber in eine ungünstige rechtliche und wirtschaftliche Position geraten.
Ein Anwalt für Vertragsrecht prüft deshalb nicht nur, ob einzelne Klauseln rechtlich wirksam sind. Entscheidend ist auch, welche Verpflichtungen Sie tatsächlich übernehmen, welche Risiken Ihnen zugewiesen werden und welche Rechte Ihnen bleiben, wenn die andere Vertragspartei nicht, verspätet oder mangelhaft leistet.
Eine gute Vertragsprüfung sollte sich dabei nicht auf allgemeine Hinweise beschränken. Sie sollten konkret erfahren, welche Klauseln problematisch sind, welche Änderungen sinnvoll erscheinen und welche Folgen drohen, wenn der Vertrag unverändert bleibt. So können Sie vor der Unterschrift entscheiden, welche Punkte Sie akzeptieren können und an welchen Stellen nachverhandelt werden sollte.
Auch nach Vertragsschluss kann ein Anwalt für Vertragsrecht wichtig werden. Dann geht es nicht mehr darum, Risiken vor der Unterschrift zu vermeiden, sondern Ihre bestehenden Rechte zu klären und gegebenenfalls durchzusetzen. Welche Leistung können Sie verlangen? Muss zunächst eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden? Bestehen Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz? Oder können Sie sich durch Kündigung, Widerruf, Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag lösen?
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Warum sollte man einen Vertrag vom Anwalt prüfen lassen?
Viele Verträge wirken auf den ersten Blick eindeutig. Leistung, Gegenleistung, Preis und Laufzeit sind geregelt und die wichtigsten Rechte und Pflichten scheinen festzustehen. Die entscheidenden Risiken liegen jedoch häufig in Regelungen, deren wirtschaftliche Bedeutung sich erst zeigt, wenn die Vertragsbeziehung nicht wie geplant verläuft.
Ein Beispiel ist die Leistungsbeschreibung. Die Vereinbarung über die „Entwicklung einer funktionsfähigen Software“ lässt offen, welche Funktionen geschuldet sind, welche technischen Anforderungen gelten und wann die Leistung als fertiggestellt anzusehen ist. Fehlen eindeutige Vorgaben, kann später bereits darüber gestritten werden, ob die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
Hinzu kommt das Zusammenspiel verschiedener Vertragsbestimmungen. Eine Abnahmeregelung kann dazu führen, dass die Vergütung fällig wird, sich die Beweissituation bei Mängeln verändert und die Verjährung von Mängelansprüchen beginnt. Wird zugleich das Recht eingeschränkt, einen Teil der Vergütung zurückzubehalten, kann der Auftraggeber in eine ungünstige rechtliche und wirtschaftliche Position geraten.
Auch Haftungsregelungen können erhebliche Folgen haben. Ein Auftrag über 20.000 Euro kann bei mangelhafter oder verspäteter Leistung einen wesentlich höheren Schaden verursachen. Enthält der Vertrag eine wirksame Haftungsbegrenzung, kann diese einzelne Klausel wirtschaftlich bedeutsamer sein als zahlreiche andere Vertragsbestimmungen zusammen.
Ein Anwalt für Vertragsrecht prüft deshalb nicht nur, ob einzelne Klauseln rechtlich wirksam sind. Entscheidend ist auch, welche Verpflichtungen Sie tatsächlich übernehmen, welche Risiken Ihnen zugewiesen werden und welche Rechte Ihnen bleiben, wenn die andere Vertragspartei nicht, verspätet oder mangelhaft leistet. Sie sollten konkret erfahren, welche Regelungen problematisch sind, welche Änderungen sinnvoll erscheinen und welche Folgen drohen, wenn der Vertrag unverändert bleibt. So können Sie vor der Unterschrift entscheiden, welche Punkte Sie akzeptieren können und an welchen Stellen nachverhandelt werden sollte.
gen vor der Unterschrift geändert oder nachverhandelt werden sollten.
Rechtlich wirksam bedeutet nicht automatisch interessengerecht
Eine nachteilige Vertragsklausel ist nicht automatisch unwirksam. Die Vertragsfreiheit erlaubt grundsätzlich auch Vereinbarungen, die wirtschaftlich deutlich zugunsten einer Vertragspartei ausgestaltet sind. Zwar setzt das Gesetz insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Grenzen. Nicht jede belastende Regelung stellt jedoch bereits eine unzulässige Benachteiligung dar.
Eine Vertragsprüfung sollte deshalb zwei unterschiedliche Fragen beantworten: Ist die betreffende Klausel rechtlich wirksam und ist sie für Sie wirtschaftlich akzeptabel?
Eine lange Kündigungsfrist kann beispielsweise wirksam sein und dennoch zu einer unerwünschten langfristigen Bindung führen. Gleiches gilt für Mindestabnahmemengen, Vorauszahlungen, Exklusivitätsvereinbarungen, Vertragsstrafen oder umfangreiche Mitwirkungspflichten.
Der Mehrwert eines Anwalts für Vertragsrecht besteht daher nicht allein darin, unwirksame Klauseln zu erkennen. Ebenso wichtig ist es, rechtlich zulässige, aber für Sie nachteilige Regelungen zu identifizieren, bevor diese mit der Unterschrift verbindlich werden.
Warum Standardverträge nicht automatisch ausgewogen sind
Ein Standardvertrag vermittelt schnell den Eindruck, dass seine Regelungen üblich und damit auch ausgewogen sind. Das muss jedoch nicht der Fall sein. Vorgefertigte Verträge werden regelmäßig von einer Vertragspartei erstellt und orientieren sich deshalb häufig zunächst an deren wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen.
Das eigentliche Risiko liegt dabei selten in einer einzelnen Klausel, die sofort als problematisch auffällt. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel mehrerer Regelungen. Eine für sich genommen unscheinbare Bestimmung kann zusammen mit weiteren Klauseln dazu führen, dass Rechte erheblich eingeschränkt oder wirtschaftliche Risiken auf die andere Vertragsseite verlagert werden.
So können beispielsweise verkürzte Verjährungsfristen mit Ausschlussfristen zusammentreffen. Leistungsänderungs oder Preisanpassungsrechte können die ursprüngliche Kalkulationsgrundlage verändern. Hinzu kommen je nach Vertrag Haftungsbeschränkungen, Vertragsstrafen oder pauschalierte Schadensersatzansprüche. Erst in ihrer Gesamtwirkung zeigt sich häufig, welche finanziellen Folgen diese Regelungen haben können.
Bei wirtschaftlich bedeutsamen Standardverträgen sollte deshalb nicht nur geprüft werden, ob einzelne Klauseln rechtlich Bestand haben. Entscheidend ist auch, wie Rechte, Pflichten und finanzielle Risiken im gesamten Vertrag verteilt sind und an welchen Stellen Änderungen oder Nachverhandlungen sinnvoll erscheinen.
Warum der Notar einen eigenen Anwalt für Vertragsrecht nicht ersetzt
Bei notariell zu beurkundenden Verträgen entsteht leicht der Eindruck, dass der Notar zugleich die Interessen beider Vertragsparteien umfassend absichert. Seine Aufgabe ist jedoch eine andere. Der Notar ist zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Er soll den Willen der Beteiligten erforschen, über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und darauf hinwirken, dass unerfahrene oder ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden. Er ist aber nicht der Interessenvertreter einer einzelnen Vertragspartei.
Dieser Unterschied kann gerade bei wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen entscheidend sein. Ein Vertrag kann rechtlich zulässig und beurkundungsfähig sein und dennoch Regelungen enthalten, die für eine Vertragspartei wirtschaftlich ungünstig sind. Der Notar darf nicht einseitig die Interessen des Käufers, Verkäufers oder eines anderen Beteiligten vertreten und den Vertrag ausschließlich zu dessen Vorteil gestalten.
Das betrifft beispielsweise Haftungsregelungen, Fälligkeitsvoraussetzungen, Gewährleistungsrechte, Fristen oder die Verteilung bestimmter Kosten und Risiken. Welche Gestaltung für Sie vorteilhaft ist und an welchen Punkten Sie vor der Beurkundung nachverhandeln sollten, hängt von Ihrer konkreten Interessenlage ab.
Ein eigener Anwalt für Vertragsrecht vertritt dagegen Ihre Interessen. Er kann den Vertragsentwurf aus Ihrer Perspektive prüfen, nachteilige Regelungen aufzeigen und konkrete Änderungen für die Verhandlung vorschlagen. Die anwaltliche Prüfung ergänzt damit die neutrale Tätigkeit des Notars und ermöglicht es Ihnen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Vertrags bereits vor der Beurkundung einzuschätzen.
Was prüft ein Anwalt für Vertragsrecht bei einer Vertragsprüfung?
Welche Punkte ein Anwalt für Vertragsrecht bei einer Vertragsprüfung prüft, hängt von der jeweiligen Vertragsart ab. Wer einen Vertrag vom Anwalt prüfen lassen möchte, sollte deshalb nicht nur einzelne Klauseln, sondern den Vertrag in seinem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang untersuchen lassen. Ein Arbeitsvertrag enthält andere Risiken als ein Bauvertrag, ein Gewerbemietvertrag andere als ein Darlehensvertrag und ein Immobilienkaufvertrag andere als ein Lizenzvertrag.
Bestimmte Fragestellungen tauchen jedoch in sehr vielen Verträgen auf. Sie bilden das rechtliche und wirtschaftliche Gerüst des Vertrags und bestimmen wesentlich, welche Rechte und Risiken die Parteien übernehmen.
Leistungsbeschreibung: Was schuldet die andere Vertragspartei?
Die Leistungsbeschreibung gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines Vertrags. Trotzdem wird sie häufig zu ungenau formuliert. Begriffe wie „Beratung“, „Renovierung“, „Entwicklung“, „Betreuung“ oder „Lieferung nach Absprache“ können zunächst ausreichend erscheinen. Entsteht später Streit, muss jedoch festgestellt werden können, welche konkrete Leistung tatsächlich geschuldet war.
Je ungenauer der Vertragsgegenstand beschrieben ist, desto größer ist der Raum für unterschiedliche Auslegungen. Das betrifft Umfang, Qualität, technische Eigenschaften, Termine, Mengen, Zuständigkeiten und die Frage, welche Nebenleistungen im vereinbarten Preis enthalten sind.
Wer seinen Vertrag prüfen lassen möchte, sollte deshalb auch mitteilen, welche Zusagen außerhalb des schriftlichen Vertrags gemacht wurden. Ein Anwalt kann prüfen, ob wesentliche Eigenschaften und Leistungen tatsächlich vertraglich abgesichert sind oder vor der Unterschrift ergänzt werden sollten.
Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
Dass ein Vertrag einen Preis nennt, beantwortet noch nicht die Frage, wann dieser bezahlt werden muss.
Für den Auftraggeber kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob der gesamte Betrag im Voraus, nach einzelnen Leistungsabschnitten, nach Abnahme oder erst nach vollständiger Vertragserfüllung fällig wird. Umgekehrt hat der Auftragnehmer ein berechtigtes Interesse daran, umfangreiche Leistungen nicht vollständig vorfinanzieren zu müssen.
Besondere Risiken können hohe Vorauszahlungen ohne entsprechende Absicherung verursachen. Wird die Gegenleistung anschließend nicht oder nur mangelhaft erbracht, muss der Zahlende möglicherweise bereits geleistete Beträge zurückfordern.
Wer seinen Vertrag durch einen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen möchte, sollte deshalb untersuchen lassen, wie Zahlung und Gegenleistung miteinander verknüpft sind, welche Voraussetzungen für die Fälligkeit bestehen und welche Abschlagszahlungen oder Zurückbehaltungsrechte vorgesehen sind.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Haftungsregelungen gehören zu den wirtschaftlich wichtigsten Vertragsbestandteilen. Besonders in Unternehmensverträgen finden sich häufig Haftungsobergrenzen, Ausschlüsse bestimmter Schadensarten oder sonstige Beschränkungen der Verantwortlichkeit.
Die tatsächliche Bedeutung einer Haftungsklausel zeigt sich regelmäßig erst im Schadensfall. Ein vergleichsweise niedriger Vertragswert kann einem wesentlich größeren möglichen Folgeschaden gegenüberstehen.
Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht prüft deshalb nicht nur, ob ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung rechtlich Bestand haben kann. Entscheidend ist ebenso, welche Schäden von der Regelung erfasst werden und welches wirtschaftliche Risiko dadurch auf die jeweilige Vertragspartei übertragen wird.
Gewährleistung und Mängelrechte
Gewährleistungsregelungen bestimmen, welche Rechte bestehen, wenn eine vereinbarte Leistung mangelhaft erbracht wird. Je nach Vertragsart kommen beispielsweise Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz, Selbstvornahme oder Rücktritt in Betracht.
Verträge können gesetzliche Rechte innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen verändern. Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb erforderlich, wenn Gewährleistungsfristen verkürzt, bestimmte Eigenschaften nicht vereinbart oder einzelne Ansprüche eingeschränkt werden.
Von entscheidender Bedeutung ist außerdem, was überhaupt als vertragsgemäße Leistung vereinbart wurde. Umfangreiche Mängelrechte helfen nur eingeschränkt, wenn sich die erwartete Eigenschaft aus dem Vertrag gar nicht als geschuldete Beschaffenheit ableiten lässt.
Wer einen Vertrag rechtlich prüfen lassen möchte, sollte deshalb Leistungsbeschreibung und Gewährleistungsregelungen gemeinsam untersuchen lassen.
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Garantie und Gewährleistung häufig gleichgesetzt. Rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Instrumente.
Gewährleistungsrechte knüpfen grundsätzlich daran an, dass die geschuldete Leistung mangelhaft erbracht wurde. Eine Garantie kann dagegen eine zusätzliche Einstandspflicht begründen.
Bei einer anwaltlichen Vertragsprüfung sollte deshalb genau untersucht werden, ob tatsächlich eine Garantie übernommen wird, welchen Inhalt sie besitzt, unter welchen Voraussetzungen sie eingreift und welche Rechte daneben bestehen bleiben.
Eine werbewirksam bezeichnete „Garantie“ muss rechtlich nicht zwangsläufig den Umfang besitzen, den ein Vertragspartner aufgrund der Bezeichnung zunächst erwartet.
AGB oder Individualvereinbarung – entscheidend für die Vertragsprüfung
Bei der rechtlichen Bewertung von Vertragsklauseln spielt häufig eine entscheidende Rolle, ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen oder tatsächlich individuell ausgehandelte Vereinbarungen handelt.
Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen einer gesetzlichen Inhaltskontrolle. Insbesondere gegenüber Verbrauchern gelten teilweise strenge Anforderungen. Auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bestehen Grenzen für vorformulierte Vertragsbedingungen.
Eine Individualvereinbarung kann dagegen wesentlich größere Gestaltungsspielräume eröffnen. Eine Vertragsbestimmung wird jedoch nicht allein deshalb zur Individualvereinbarung, weil beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben.
Für einen Anwalt für Vertragsrecht ist deshalb nicht ausschließlich der Wortlaut der Klausel relevant. Auch die Entstehung des Vertrags, die Verhandlungen und die Stellung der Vertragsparteien können für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein.
Vertragslaufzeit und automatische Vertragsverlängerung prüfen lassen
Vertragslaufzeiten wirken bei Abschluss häufig nebensächlich. Solange die Zusammenarbeit funktioniert, besteht schließlich kein Anlass, über das Vertragsende nachzudenken. Das ändert sich, sobald eine Vertragspartei das Vertragsverhältnis beenden möchte.
Mindestvertragslaufzeiten, automatische Verlängerungen und lange Kündigungsfristen können dann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Besonders bei Dauerschuldverhältnissen können daraus Zahlungsverpflichtungen entstehen, die über Monate oder Jahre fortbestehen.
Ein Vertragsanwalt sollte deshalb nicht nur prüfen, wie lange der Vertrag zunächst läuft. Entscheidend ist auch, wann und unter welchen Voraussetzungen gekündigt werden kann, welche Form eingehalten werden muss und welche Folgen eine versäumte Kündigungsfrist hat.
Gerade bei langfristigen Verträgen gehört die Prüfung von Laufzeit und Kündigung deshalb zu den wichtigsten Bestandteilen einer anwaltlichen Vertragsprüfung.
Kündigung eines Vertrags prüfen lassen
Die ordentliche Kündigung ermöglicht bei vielen Vertragsverhältnissen eine Beendigung unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsfristen. Bei langfristigen Verträgen kann dieses Recht jedoch eingeschränkt oder für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen sein.
Daneben kann unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein. Die Anforderungen hierfür hängen vom jeweiligen Vertragsverhältnis und den Umständen des Einzelfalls ab.
Deshalb ist es riskant, einen langfristigen Vertrag mit der Vorstellung zu unterschreiben, man könne ihn bei Problemen ohnehin jederzeit kündigen. Ob tatsächlich ein Kündigungsrecht besteht, hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorschriften ab.
Ein Anwalt für Vertragsrecht kann vor Vertragsschluss prüfen, ob ausreichende Beendigungsmöglichkeiten vorgesehen sind und ob zusätzliche Kündigungsrechte vereinbart werden sollten. Bei einem bereits bestehenden Vertrag kann er dagegen prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist.
Rücktritt vom Vertrag – Voraussetzungen und vertragliche Rücktrittsrechte
Rücktritt und Kündigung werden häufig miteinander verwechselt. Eine Kündigung beendet insbesondere Dauerschuldverhältnisse grundsätzlich für die Zukunft. Der Rücktritt zielt dagegen grundsätzlich auf die Rückabwicklung des Vertrags und setzt einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsgrund voraus.
Wer einen Vertrag unterschreibt, besitzt deshalb nicht automatisch ein allgemeines Recht, seine Entscheidung später rückgängig zu machen.
Gerade bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen kann es sinnvoll sein, zusätzliche vertragliche Rücktrittsrechte zu vereinbaren. Denkbar sind beispielsweise ausbleibende Genehmigungen, nicht eingehaltene Termine oder andere klar definierte Voraussetzungen.
Wer einen Vertrag von einem Anwalt für Vertragsrecht online prüfen lassen möchte, sollte deshalb auch untersuchen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, sich vom Vertrag wieder zu lösen, wenn wesentliche Voraussetzungen des Geschäfts nicht eintreten.
Vertragsstrafe prüfen lassen: Wenn einzelne Verstöße teuer werden
Vertragsstrafen sollen die Einhaltung bestimmter vertraglicher Pflichten absichern. Sie finden sich beispielsweise bei Terminpflichten, Geheimhaltungsvereinbarungen, Wettbewerbsverboten oder Unterlassungsverpflichtungen. Wirtschaftlich problematisch können sie insbesondere dann werden, wenn bereits geringfügige Verstöße hohe Zahlungspflichten auslösen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Klauseln, nach denen jeder einzelne Verstoß eine neue Vertragsstrafe auslöst oder keine angemessene Begrenzung der Gesamthöhe vorgesehen ist. Bei wiederholten Pflichtverletzungen können sich dadurch erhebliche Beträge summieren, die außer Verhältnis zum eigentlichen Vertragswert stehen können.
Entscheidend ist auch hier das Zusammenspiel mit anderen Vertragsbestimmungen. Unklare Leistungsfristen oder Mitwirkungspflichten können beispielsweise dazu führen, dass zwischen den Parteien bereits darüber gestritten wird, wer eine Verzögerung verursacht hat, während gleichzeitig eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird.
Bei einer Vertragsprüfung sollte deshalb geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen die Vertragsstrafe anfällt, wie ihre Höhe bestimmt wird, ob mehrere Verstöße kumuliert werden können und ob die betreffende Klausel rechtlich Bestand haben kann.
Verzug und Vertragsfristen vom Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen
Bei Bau, Werk, Liefer und Projektverträgen können Termine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Dabei bedeutet die Nennung eines Datums nicht in jedem Fall, dass damit bereits sämtliche Voraussetzungen für einen Verzug eindeutig geregelt sind. Formulierungen wie „voraussichtliche Fertigstellung im Oktober“ oder „geplanter Beginn in KW 42“ können erheblichen Auslegungsspielraum lassen.
Verspätungen können weitreichende Folgen haben. Werden nachfolgende Gewerke blockiert, Lieferketten unterbrochen oder weitere Leistungen von der rechtzeitigen Fertigstellung abhängig gemacht, kann aus einer vergleichsweise kurzen Verzögerung ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen.
Deshalb sollte der Vertrag möglichst klar bestimmen, welche Termine verbindlich sind, welche Mitwirkungspflichten bestehen und welche Folgen eine Terminüberschreitung hat. Ebenso wichtig ist die Frage, ob eine Mahnung erforderlich ist, wann Verzug eintritt und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann.
Wer einen Werkvertrag oder Bauvertrag vom Anwalt prüfen lassen möchte, sollte deshalb auch die Regelungen zu Fertigstellung, Abnahme, Fälligkeit und Mängelrechten durch einen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen.
Abnahme bei Werkverträgen: rechtlich und wirtschaftlich besonders wichtig
Bei Werkverträgen gehört die Abnahme zu den rechtlich wichtigsten Zeitpunkten des Vertragsverhältnisses. An sie können unter anderem die Fälligkeit der Vergütung, der Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen und weitere rechtliche Folgen anknüpfen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen deshalb Regelungen über die Voraussetzungen und Durchführung der Abnahme sowie über eine mögliche Abnahmefiktion. Unklare oder sehr kurze Prüfungsfristen können für den Besteller erhebliche Nachteile verursachen, wenn Mängel nicht rechtzeitig erkannt oder geltend gemacht werden.
Entscheidend ist außerdem das Zusammenspiel zwischen Fertigstellung, Abnahme, Mängelrechten, Fälligkeit und Zurückbehaltungsrechten. Eine Vertragsprüfung sollte deshalb klären, wann eine Abnahme verlangt werden kann, unter welchen Voraussetzungen sie verweigert werden darf und welche Rechtsfolgen mit ihr verbunden sind.
Gerade bei umfangreichen Werk oder Bauleistungen sollte ein Anwalt für Vertragsrecht deshalb nicht nur Preis und Leistungsbeschreibung, sondern auch die Regelungen zur Abnahme sorgfältig prüfen.
Ausschlussfristen und Verjährung
Ein Anspruch kann grundsätzlich bestehen und dennoch nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden, wenn eine relevante Frist abgelaufen ist.
Verträge enthalten teilweise eigene Ausschluss oder Geltendmachungsfristen. Danach müssen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Zeit und gegebenenfalls in einer bestimmten Form geltend gemacht werden. Daneben bestehen gesetzliche Verjährungsfristen.
Eine Vertragsprüfung durch einen Anwalt für Vertragsrecht online sollte deshalb auch untersuchen, ob gesetzliche Fristen vertraglich verändert werden, zusätzliche Anforderungen an die Geltendmachung bestehen und welche Rechte dadurch verloren gehen können.
Gerichtsstand und Rechtswahl im Vertrag prüfen
Gerichtsstands und Rechtswahlklauseln befinden sich häufig am Ende eines Vertrags und erhalten entsprechend wenig Aufmerksamkeit. Gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen können sie jedoch erhebliche praktische Bedeutung besitzen.
Eine Rechtswahl kann bestimmen, nach welchem nationalen Recht ein Vertragsverhältnis beurteilt wird. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann beeinflussen, wo ein späterer Rechtsstreit geführt werden muss. Ob und in welchem Umfang solche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können, hängt von der jeweiligen Vertragskonstellation ab.
Wer einen internationalen Vertrag durch einen Anwalt für Vertragsrecht online prüfen lassen möchte, sollte deshalb frühzeitig klären, welches Recht gelten soll und welche Gerichte für mögliche Streitigkeiten zuständig sein können.
Eine unscheinbare Schlussklausel kann im Konfliktfall erhebliche Auswirkungen auf Kosten und Durchsetzbarkeit von Ansprüchen haben.
Salvatorische Klausel: Was passiert bei unwirksamen Vertragsbestimmungen?
Salvatorische Klauseln sollen regeln, welche Auswirkungen die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung auf den übrigen Vertrag hat. Häufig enthalten sie zusätzlich die Vorstellung, eine unwirksame Regelung könne durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche wirksame Bestimmung ersetzt werden.
Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen. Insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine unwirksame Klausel nicht ohne Weiteres auf das gerade noch zulässige Maß reduziert werden. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung können vielmehr die einschlägigen gesetzlichen Regelungen treten.
Das kann wirtschaftlich erhebliche Folgen haben. Fällt beispielsweise eine vorgesehene Haftungsbegrenzung weg, kann sich die Risikoverteilung des Vertrags deutlich verändern. Eine salvatorische Klausel gewährleistet deshalb nicht, dass die von den Parteien gewünschte wirtschaftliche Regelung im Ergebnis erhalten bleibt.
Wer seinen Vertrag durch einen Anwalt für Vertragsrecht prüfen lassen möchte, sollte sich deshalb nicht auf eine allgemeine salvatorische Klausel verlassen. Wirtschaftlich wichtige Vertragsbestimmungen sollten unmittelbar auf ihre Wirksamkeit und ihre möglichen Folgen geprüft werden.
Nebenabreden und mündliche Zusagen
„Das haben wir aber anders besprochen“ gehört zu den klassischen Ausgangspunkten späterer Vertragsstreitigkeiten.
Vor Vertragsschluss werden häufig Zusagen gemacht, die im endgültigen Vertrag nicht oder nur teilweise auftauchen. Das kann technische Eigenschaften, Liefertermine, Zusatzleistungen, Preisnachlässe oder besondere Kündigungsmöglichkeiten betreffen.
Später entsteht Streit darüber, ob eine solche Zusage verbindlich war, welchen Inhalt sie hatte und ob sie überhaupt nachgewiesen werden kann.
Wer seinen Vertrag durch einen Anwalt für Vertragsrecht online prüfen lassen möchte, sollte deshalb nicht ausschließlich den Vertragsentwurf übermitteln. Wesentliche außerhalb des Vertrags getroffene Vereinbarungen können für eine realistische rechtliche Bewertung von erheblicher Bedeutung sein.
Gerade wirtschaftlich wichtige Zusagen sollten möglichst eindeutig dokumentiert und in den Vertrag aufgenommen werden.
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Vertragsrecht
Wann brauche ich einen Anwalt für Vertragsrecht?
Ein Anwalt für Vertragsrecht kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Vertrag erhebliche finanzielle Bedeutung besitzt, langfristige Verpflichtungen begründet oder Klauseln enthält, deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen nicht eindeutig erkennbar sind.
Der günstigste Zeitpunkt für eine Vertragsprüfung liegt regelmäßig vor der Unterzeichnung. Dann können problematische Haftungsregelungen, Zahlungsbedingungen, Kündigungsfristen oder andere Risiken noch angesprochen und gegebenenfalls nachverhandelt werden.
Auch nach Vertragsschluss kann anwaltliche Unterstützung erforderlich werden. Dann geht es beispielsweise um mangelhafte Leistungen, offene Zahlungen, Gewährleistungsansprüche, Kündigungen, Rücktritt oder Schadensersatz.
Was macht ein Anwalt für Vertragsrecht?
Ein Anwalt für Vertragsrecht prüft und gestaltet Verträge und berät bei Streitigkeiten aus bestehenden Vertragsverhältnissen. Bei einer Vertragsprüfung untersucht er insbesondere Leistungsumfang, Zahlungspflichten, Haftung, Gewährleistung, Vertragslaufzeit, Kündigungs und Rücktrittsmöglichkeiten sowie weitere Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Dabei geht es nicht ausschließlich darum, unwirksame Klauseln zu erkennen. Auch eine rechtlich wirksame Regelung kann wirtschaftlich nachteilig sein. Wer einen Vertrag durch einen Anwalt für Vertragsrecht online prüfen lässt, sollte deshalb sowohl die rechtliche Wirksamkeit als auch die tatsächlichen Folgen der einzelnen Vertragsregelungen bewerten lassen.
Kann jeder Anwalt Vertragsrecht?
Die anwaltliche Zulassung ist nicht auf eine einzelne Vertragsart beschränkt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Rechtsanwalt mit jeder Vertragsgestaltung gleichermaßen viel praktische Erfahrung besitzt.
Ein Immobilienkaufvertrag stellt andere Anforderungen als ein Arbeitsvertrag, Gewerbemietvertrag, Bauvertrag oder internationaler Liefervertrag. Bei der Auswahl eines Anwalts kann deshalb die Erfahrung mit der jeweiligen Vertragsart und Problemstellung von Bedeutung sein.
Über DEVPRO24 wird die Anfrage einem passenden Anwalt aus dem Netzwerk zugeordnet. Dabei kann neben dem allgemeinen Rechtsgebiet insbesondere berücksichtigt werden, um welche Vertragsart und welches konkrete Anliegen es sich handelt.
Wie viel kostet ein Anwalt für Vertragsrecht?
Die Kosten einer Vertragsprüfung hängen insbesondere vom Umfang, der Komplexität und der jeweiligen Vertragsart ab. Deshalb lässt sich für eine individuelle Prüfung nicht unabhängig vom konkreten Auftrag ein einheitlicher Preis nennen.
Über DEVPRO24 erhalten Sie zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung und ein transparentes Mandatsangebot. Je nach Vertragsart beginnen die angebotenen Leistungen bereits ab 89 Euro. Kosten entstehen erst, wenn Sie das Mandatsangebot annehmen.
Kann ich einen bereits unterschriebenen Vertrag vom Anwalt prüfen lassen?
Ja. Auch ein bereits geschlossener Vertrag kann durch einen Anwalt für Vertragsrecht geprüft werden. Dann verfolgt die Prüfung allerdings ein anderes Ziel als vor der Unterzeichnung.
Häufig geht es darum, welche Leistung geschuldet ist, ob eine Rechnung fällig ist, ob ein Mangel vorliegt, ob Schadensersatz verlangt werden kann oder ob eine Kündigung wirksam ist. Nicht immer ergibt sich die Antwort aus einer einzelnen Klausel. Auch der Zusammenhang der Vertragsregelungen, gesetzliche Vorschriften und weitere Umstände können entscheidend sein.
Anschließend kann geprüft werden, welche Ansprüche bestehen. In Betracht kommen je nach Vertragsverhältnis beispielsweise Erfüllung, Nacherfüllung, Zahlung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung.
Nach der Unterschrift geht es daher nicht mehr darum, den ursprünglichen Vertragsentwurf frei zu gestalten, sondern die bestehende Rechtsposition festzustellen, eigene Ansprüche durchzusetzen oder Forderungen der Gegenseite abzuwehren.
Welche Vertragsklauseln sollte ich prüfen lassen?
Welche Klauseln besonders wichtig sind, hängt von der Vertragsart ab. Regelmäßig verdienen jedoch Leistungsbeschreibung, Zahlungsbedingungen, Haftung, Gewährleistung, Kündigungsfristen, automatische Vertragsverlängerungen, Vertragsstrafen, Rücktrittsrechte und Ausschlussfristen besondere Aufmerksamkeit.
Entscheidend ist dabei nicht nur die einzelne Klausel. Bei einem Werkvertrag kann beispielsweise das Zusammenspiel zwischen Fertigstellung, Abnahme, Fälligkeit und Mängelrechten besonders wichtig sein. Bei einem Gewerbemietvertrag können dagegen Laufzeit, Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und Kündigungsmöglichkeiten die wirtschaftliche Belastung bestimmen.
Eine professionelle Vertragsprüfung sollte deshalb nicht lediglich eine allgemeine Checkliste abarbeiten, sondern die einzelnen Regelungen im Zusammenhang mit der konkreten Vertragsart und Ihren Interessen bewerten.
Kann eine unwirksame Vertragsklausel trotzdem im Vertrag stehen?
Ja. Allein die Tatsache, dass eine Klausel schriftlich im Vertrag enthalten und von beiden Parteien unterschrieben wurde, bedeutet nicht, dass sie in jeder Konstellation rechtlich wirksam ist.
Entscheidend kann unter anderem sein, ob es sich um vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine tatsächlich ausgehandelte Individualvereinbarung handelt und ob der Vertrag mit einem Verbraucher oder zwischen Unternehmen geschlossen wurde.
Umgekehrt gilt jedoch ebenfalls: Nicht jede nachteilige oder belastende Klausel ist automatisch unwirksam. Genau deshalb sollte bei einer Vertragsprüfung zwischen rechtlich unwirksamen, rechtlich zweifelhaften und wirksamen, aber wirtschaftlich nachteiligen Regelungen unterschieden werden.
Kann ChatGPT einen Vertrag prüfen?
KI Systeme wie ChatGPT können Vertragsinhalte strukturieren, zusammenfassen und auf mögliche Auffälligkeiten hinweisen. Das kann eine erste Orientierung erleichtern.
Eine individuelle anwaltliche Vertragsprüfung verfolgt jedoch einen anderen Zweck. Dabei werden nicht nur einzelne Formulierungen betrachtet, sondern auch die konkrete Vertragsart, die Interessen des Mandanten, begleitende Unterlagen, Verhandlungen und die wirtschaftlichen Folgen einzelner Regelungen berücksichtigt.
Gerade bei wirtschaftlich bedeutsamen Verträgen kommt es häufig auf die Gewichtung verschiedener Risiken und das Zusammenspiel mehrerer Klauseln an. Wer einen Vertrag rechtlich prüfen lassen und eine individuelle Rechtsberatung erhalten möchte, sollte deshalb eine anwaltliche Prüfung in Anspruch nehmen.
Kann man einen Vertrag nachträglich ändern?
Grundsätzlich können Vertragsparteien einen bestehenden Vertrag einvernehmlich ändern. Ob dabei besondere Formvorschriften einzuhalten sind, hängt von der Vertragsart, der vorgesehenen Änderung und den gesetzlichen Anforderungen ab.
Eine einseitige Änderung ist dagegen grundsätzlich nicht allein deshalb möglich, weil eine Vertragspartei die bisherige Regelung nicht mehr für vorteilhaft hält. Ob ein Vertrag einseitige Änderungsrechte vorsieht und ob diese wirksam sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Gerade deshalb kann es sinnvoll sein, problematische Regelungen bereits vor der Unterzeichnung zu erkennen. Zu diesem Zeitpunkt können Änderungen noch unmittelbar zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht werden.
Wie findet man einen guten Anwalt für Vertragsrecht?
Entscheidend ist nicht allein die Größe einer Kanzlei. Vertragsrecht umfasst sehr unterschiedliche Vertragsarten und Problemstellungen. Ein Immobilienkaufvertrag stellt beispielsweise andere Anforderungen als ein Bauvertrag, Arbeitsvertrag, Gewerbemietvertrag oder eine komplexe Unternehmensvereinbarung.
Bei der Auswahl sollte deshalb insbesondere berücksichtigt werden, ob der Rechtsanwalt Erfahrung mit der jeweiligen Vertragsart und vergleichbaren Fragestellungen besitzt. Ebenso wichtig ist, dass die Prüfung nicht bei einer bloßen Zusammenfassung des Vertrags stehen bleibt.
Nach einer guten Vertragsprüfung sollte für Sie nachvollziehbar sein, welche Klauseln unproblematisch sind, wo rechtliche oder wirtschaftliche Risiken bestehen und welche Änderungen konkret empfohlen werden.
Genau hier setzt das DEVPRO24 Matchingsystem an. Ihre Anfrage wird einem passenden Anwalt aus dem Netzwerk von über 200 Partneranwälten zugeordnet. Dabei kann nicht nur das allgemeine Rechtsgebiet Vertragsrecht, sondern insbesondere die konkrete Vertragsart berücksichtigt werden.