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24-Stunden-Garantie
Die gewählte Vertragsprüfung von 24h garantieren wir Ihnen. In eiligen Fällen kann die Bearbeitung auch innerhalb von 2h erfolgen. Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung.
Beugen Sie Abmahnungen und Schadenersatzforderungen durch Dritte vor. Vom Fachanwalt über
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AGB prüfen lassen
5-Tages-Garantie
Die Prüfung der AGB in 5 Tagen garantieren wir Ihnen. Durchschnittlich erfolgt die Bearbeitung innerhalb von 72hh erfolgen. Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung.
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Abmahnsicherheit mit Haftung ➤ Einfach✓ Transparent✓ Günstig✓
Die Erstellung der abmahnsicheren AGB erfolgt in 5 Tagen und hat folgenden Leistungsumfang:
✓ Rechtssicher und mit Haftung des Anwalts.
✓ Prüfung und Aktualisierung Ihrer AGB durch einen Fachanwalt.
✓ OPTIONAL: Prüfung oder Aktualisierung weiterer Rechtstexte.
✓ DEVPRO24 Siegel "AGB anwaltlich geprüft" zur Einbindung auf Ihrer Website.
✓ Direkte Email-Kommunikation ohne Termin in der Kanzlei.
✓ Kostenlose Rückfragen bei eventuellen Unklarheiten.
✓ 100% Sicherheit durch Geld-Zurück-Garantie.
Fehlerhafte AGB werden massenhaft abgemahnt. Die Kosten bereits einer Abmahnung können dabei die Kosten für die Erstellung rechtssicherer AGB deutlich übersteigen. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihre AGB von einem erfahrenen Anwalt prüfen und aktualisieren! Außerdem zeigen Sie Ihren Geschäftspartnern, dass Sie offen und fair handeln, was Ihren Umsätzen nur gut tun kann.
Was wird für die Prüfung Ihrer AGB benötigt?
1.Beschreibung Ihres Unternehmens (Was bieten Sie an und welche unternehmerische Änderungen gibt es?)
2. Ihre Website-URL
3. Ihre Kontaktdaten zur gemeinsamen Abstimmung offener Punkte
Ratgeber: Prüfung und Aktualisierung der AGB – worauf ist bei den AGB zu achten?
(Lesezeit: 4 Minuten)
Das Wichtigste im Überblick:
● Eine rechtssichere AGB schützt vor Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.
● Bei der Aktualisierung von AGB ist eine genaue Anpassung an die veränderte Rechtslage notwendig.
● AGB müssen eindeutig formuliert sein und dürfen das Gesetz nicht umgehen.
● Für die Wirksamkeit der AGB, muss auf der Website ausdrücklich auf sie hingewiesen werden.
Wie oft sollten die AGB gegrüft werden sind?
Grundsätzlich sollten AGB von einem kompetenten Fachanwalt jährlich geprüft werden. Durch unseren AGB Update-Service entsprechen Ihre AGB zu jedem Zeitpunkt der aktuellen Rechtslage! Durch einen laufenden AGB-Check bleiben Ihre AGB abmahnsicher. Für den AGB Update-Service gilt eine anwaltliche Haftungsübernahme. Buchen Sie einfach das Premium-Paket mit dem AGB Update-Service.
Warum kostet die Überprüfung der AGB fast so viel wie die Neuerstellung?
Die Überprüfung und Aktualisierung von AGB ist oft viel aufwändiger als eine komplette Neuerstellung. Bei der Überprüfung muss jeder Satz und jedes Wort der AGB abgewogen werden. Da aber ein versierter Fachanwalt seinen eigenen Aufbau hat, geht die Neuerstellung schneller.
Brauche ich überhaupt AGB für mein Unternehmen?
Es existiert keine allgemeine AGB-Pflicht. Für den Onlinehandel ergibt sich die Notwendigkeit der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungenindirekt aus verschiedenen Verbraucherschutz-, Belehrungs-, Informations- und Mitteilungspflichten, welche nur über AGB geregelt werden können. Der Ablauf des Rechtsgeschäftes, die Zahlungsoptionen, die Modalitäten rund um die Lieferung der bestellten Ware müssen beispielsweise dem potenziellen Käufer vor Vertragsschlussdargelegt werden. Sofern Ihr Unternehmen keine Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern oder anderen Unternehmen durchführt, brauchen Sie Ihre AGB nicht zwingend prüfen und aktualiseren zu lassen bzw. können gesetzlich gesehen gänzlich auf AGB verzichten. Der gänzliche Verzicht auf die AGB ist aber keine wirklich Option. Durch können Sie schwierige Haftungsfragen zu Ihren Gunsten geregelt werden. Die AGB erleichtern Vertragsabschlüsse und sind daher gerade im Onlinebereich obligatorisch.
Welchen Inhalt weisen i.d.R die AGB auf und welche Anforderungen bestehen?
1. Vertragsabschluss
2. Zahlungsmodalitäten
3. Lieferung
4. Widerruf
5. Mahnwesen
6. Garantien
7. Haftungsausschlüsse
Die AGB müssen eindeutig und klar sein. Sie dürfen nicht völlig überraschend sein.
Obwohl in Deutschland der Grundsatz der freien Vertragsgestaltung gilt, können Unternehmen nicht einfach jegliche gesetzlichen Regelungen zum Nachteil der Kunden aushebeln.
§ 307 BGB bestimmt zu der Inhaltskontrolle von AGB:
(1)Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2)Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1.mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Fehlerbehaftete AGB können schwerwiegende Folgen für Sie und Ihr Unternehmen haben. Die juristischen Feinheiten bei der Bestimmung von AGB sind für Nichjuristen nicht erfassbar. Daher gibt es keine wirklich brauchbare Muster-AGB : Die Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss individuell an die Gegebenheiten angepasst werden. Auch vor der eigenen Überarbeitung des wichtigen Rechtstextes ist abzuraten.
Wie binde ich die AGB auf der Website korrekt ein?
Die richtige Einbeziehung der AGB auf eine Website ist von erheblicher Bedeutung. Aus § 350 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergibt sich, dass AGB nur dann als Teil eines geschlossenen Vertrags gelten, wenn auf diese ausdrücklich hingewiesen wird und dem Vertragspartner einer zumutbare Möglichkeit bietet, die Bestimmungen zu lesen. Die Einbindung der AGB muss so gestaltet sein, dass auch ein Durchschnittskunde diese beim flüchtigen Lesen nicht übersehen kann. Ein nicht klar ersichtlicher Hinweis kann dazu führen, dass die AGB nicht einbezogen werden und dann ungünstigeren Regelungen das BGB gelten. Dabei sollten zur Vermeidung von Unklarheiten nur solche Begriffe verwendet werden, die ein Durchschnittsverbraucher als Hinweis auf verwendete AGB erwarten darf. Formulierungen wie „AGB“, „AGBs, , „Es gelten unsere AGB“ haben sich durchgesetzt. Formulierungen wie „Rechtliches“ oder „Info“, schließen eine wirksame EInbindung der AGB aus.
Häkchen-Setzung bei Einbeziehung von AGB zwingend notwendig?
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine ausdrückliche Bestätigung der AGB durch den Kunden, etwa durch das Setzen eines Häkchens in einer Checkbox nicht Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag. Allerdings ist so die Beweisführung bei einer streitigen Auseinandersetzung mit dem Kunden erleichtert. Das die AGB Vertragsbestandteil geworden sind, ist dann nahezu unstreitig. Folgende drei Möglichkeiten der AGB-Einbeziehung haben sich bewährt:
1. Häkchen setzen als verbindlicher Schritt
2. Zwischenbutton: Klickbestätigung, dass die AGB gelesen und akzeptiert worden
3.Gut sichtbarer Hinweis „Jetzt kaufen“-Button mit dem Hinweis, dass die AGB gelesen und akzeptiert worden
In allen drei Varianten sind die AGB von Ihrer Website in den jeweiligen Hinweisen gut sichtbar zu verlinken.
Salvatorische Klauseln in AGB – Nützlich oder gefährlich?
In vielen Verträgen wird innerhalb der AGB die sog. salvatorische Klausel fast schon als obligatorische Regelung aufgenommen. Solche AGB enthalten am Ende z.B. folgenden Text „Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung, sie durch eine andere zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.“ Salvatorische Klauseln sind unwirksam und ihre Verwendung kann abgemahnt werden. Neben der gesetzlichen Rechtsfolge (§ 306 BGB), kann die Verwendung einer solchen unwirksamen Klausel auch zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen. Mit Schadensersatzansprüche ist ebenfalls zu rechnen. So hat u.a. das OLG Frankfurt (Az. 6 W 55/11) die oben benannte Klausel als unwirksam und die Verwendung zugleich als Wettbewerbsverstoß angesehen. Folge war, dass der Unternehmer kostenpflichtig abgemahnt werden konnte. Verträge werden gegenseitig unwirksam, wenn eine Klausel unwirksam wird. Deshalb hat man die salvatorische Klausel erfunden. AGB sind aber dem Gesetz nach grundsätzlich auch weiter wirksam, wenn eine Klausel hinfällig ist. Salvatorische Klauseln sind überflüssig und haben nichts in den AGB zu suchen. Der Verzicht auf die salvatorische Klausel hat den Vorteil, dass sie nicht unwirksam sein kann und somit weder eine Abmahnung noch Schadensersatzansprüche begründen kann. Salvatorische Klausel erhöhen letztlich nur das Risiko abgemahnt zu werden. Entweder ist die Klausel überflüssig, weil sie nur den Wortlaut des Gesetzes wiedergibt oder unwirksam weil sie den Wortlaut gerade nicht wiedergibt. Unternehmen sollten daher auf die salvatorische Klausel verzichten, ohne Nachteile für den Fall unwirksamer AGB zu befürchten.
Was ist die Rechtsfolge bei der Verwendung unzulässiger Klauseln?
Unzulässige Klauseln können abgemahnt werden. Auch mit Schadenersatzforderungen ist zu rechnen. An der Rechtsbindung des Vertrages ändert das nichts.
§ 306 Abs. 2 BGB regelt, was geschieht, wenn Klauseln der AGB aufgrund ihrer Fehler unwirksam sind:
"Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften."
Wer haftet dann bei einer Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften AGB?
Wenn Sie aufgrund einer fehlerhaften AGB eine Abmahnung erhalten, greift die Anwaltshaftung. Der Anwalt bzw. die Versicherung des Rechtsanwaltes haftet demnach für die falsche Beratung.
Warum sollte ich meinen AGB über DEVPRO24 überprüfen lassen?
Weil das kostengünstig, einfach und schnell geht – bei voller Kostentransparenz und Prüfung durch einen erfahrenen Fachanwalt. Bei DEVPRO24 sind Sie bereits in 5 Tagen abmahnsicher und zwar mit Haftung. Es gibt keine versteckte Kosten. Beugen Sie Abmahnungen und Schadenersatzforderungen vor.
Lassen Sie noch heute Ihre AGB fachanwaltlich prüfen!
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