Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Rechtsanwalt Carsten Meinecke verteidigt bei Fahrerflucht/Unfallflucht.
Sie beschäftigen sich mit dem Thema Fahrerflucht (eigentlich: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, siehe § 142 StGB = Strafgesetzbuch). Vielleicht haben Sie gerade eine Unfallflucht begangen oder Sie haben Post von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht bekommen und Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben. Sie haben sich an den Computer gesetzt und im Internet nachgesehen, was jetzt auf Sie zukommt.
Rechtsanwalt Carsten Meinecke ist seit mehr als 11 Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Ein Schwerpunkt ist die Verteidigung in allen Fällen von Unfallfluch bzw. Fahrerflucht (§ 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
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