Mietminderung Schimmel

 

Mietminderung Schimmel



Die wichtigsten Tipps und die Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Schimmel" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in mangelfreiem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Treten Mietmängel auf, sind diese grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen. Als Mangel gelten auch Feuchtigkeitsschäden, die nicht auf einem falschen Belüftungs- und Heizverhalten des Mieters beruhen. Für die Zeit, in der der Mangel vorhanden ist, kann der Mieter eine Mietminderung gemäß § 536 BGB durchführen. Bei der Mietminderung behält der Mieter einen Teil des Mietzinses ein, den er nach Beseitigung des Mangels nicht mehr nachzahlen muss. Denn die Mietminderung erfolgt aufgrund der bis zur Mängelbeseitigung nur eingeschränkten Nutzbarkeit der Wohnung, weshalb für diesen Zeitraum auch nur eine eingeschränkte Mietforderung besteht.


Schimmel-Mietminderungstabelle

LG Hannover, Urteil vom 27.09.1978, ZMR 1979, S. 47 (Küchenwand ist wegen undichter Fenster und daraus resultierender Feuchtigkeit z.T. schwarz geworden.).

LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98 (Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche).

LG Osnabrück, Urteil vom 02.12.1988 - 11 S 277/88, WM 1989, S. 370 (Schimmelbefall in Wohn-, Schlaf- und Badezimmer).

AG Bad Schwartau, Urteil vom 03.11.1987, WM 1988, S. 55 (Neubaufeuchte mit Schimmelbildung; ohne besondere Vereinbarung gehört es nicht zu den Vertragspflichten den Mieters, durch übermäßiges Lüften und kostenaufwendiges Heizen eine feuchte Wohnung zum Austrocknen zu bringen.)

AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, S. 103 (Feuchtigkeits- und Schimmelbefall eines großen Teils der Räumlichkeiten - 8 Zimmer eines Einfamilienhauses - wegen undichten Daches.)


Als weiteres Druckmittel kann der Mieter zusätzlich die Zahlung des verbleibenden Teils der Miete bis zur Mängelbeseitigung einstellen.

Neben dem Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser den Mangel in angemessener Frist beseitigt. Wird der Vermieter nicht tätig, kann der Mieter den Vermieter auf Mängelbeseitigung verklagen oder die Beseitigung auf Kosten des Vermieters selbst vornehmen (lassen und die Rechnung dem Vermieter zukommen lassen.

Bei Gesundheitsgefährdung der Mieter durch den Schimmel sind diese auch zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt.

Daneben kann gemäß der §§ 536a Absatz 1, 314 Absatz 4 BGB Schadensersatz geltend gemacht werden, der z.B. Makler- und Umzugskosten umfasst (siehe z.B. Landgericht Dresden, Urteil v. 13.10.2010, Az.: 4 S 135/10), sich aber auch auf andere Schäden erstrecken kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist oder der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden und von Ihnen nicht erkannt werden konnte (vgl. § 536b BGB).

Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Schimmel“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

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