Mietminderung: Schimmel Küche

 

Mietminderung: Schimmel Küche



Die wichtigsten Mietminderungsurteile zum Mietmangel „Schimmel Küche" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Sie sollten den Vermieter schriftlich auffordern, die Schimmelbildung zu entfernen. Verweigert der Vermieter die Beseitigung des Schimmels, hat er unter Beweis zu stellen, dass dieser nicht durch die Beschaffenheit der Mietsache oder Außeneinflüsse entstanden ist.

Kann der Vermieter beweisen, dass der Schimmelpilz nicht durch Baumängel verursacht wurde, müssen Sie als Mieter darlegen, dass Sie in ausreichendem Maße geheizt und gelüftet haben, und dass der Schaden nicht auf nachteilige Möblierung der Wohnung zurückzuführen ist.

Der Schimmelbefall in der Küche führt weiterhin zur Mietminderung, sofern die Schimmelbildung nicht auf Ihrem Verschulden beruht. Diese Kenntnis (die konkrete Höhe ist im Einzelfall zu bestimmten, je nach Grad der Beeinträchtigung) sollten Sie dem Vermieter mitteilen, um sein Pflichtbewusstsein zur Beseitigung des Mietmangels zu erhöhen. Die Mietminderung ist kein Anspruch; vielmehr mindert der Mietmangel -Schimmel in der Küche- die Miete bereits kraft Gesetz.


Küche-Mietminderungstabelle

Nachfolgend sind einige Beispiele aus der Praxis aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall die konkrete Minderungsquote abweichen kann. Die nachfolgenden Werte dürfen daher nur als „Richtwerte“ verstanden werden.


Mietminderung Küche fehlt:

Ist trotz vertraglicher Vereinbarung die Einbauküche nicht eingebaut, so darf die Miete zumindest um den Betrag reduziert werden, der deswegen der Miete zugerechnet wurde (LG Dresden, Az. 15 S 0603/97, aus WM 7/2001, S. 336).


Mietminderung Küche wegen kaputter Heizung:

Funktioniert die Heizung in der Küche nicht begründet dies keine Mietkürzung (LG Berlin, Az. 61 S 189/89, aus WM 1990, S. 16).


Mietminderung Küche wegen Küchenfenster:

Die Trübung einer Isolierglasscheibe in der Küche ist kein Grund für eine Mietminderung (AG Miesbach, Az. 3 C 585/84, aus WM 1985, S. 260).


Mietminderung Küche wegen defekten Herd:

Ein defekter Küchenherd berechtigt den Mieter, den Mietzins um 5% zu mindern (LG Berlin, Az. 61 S 171/80, aus GE 1981, S. 673).


Mietminderung Küche wegen fehlender Küche:

Ist zum Zeitpunkt des Einzugs die im Mietvertrag zugesicherte Küche noch nicht eingebaut, braucht überhaupt keine Miete bezahlt zu werden (Urteil LG Itzehohe, Az. 1 S 397/96).


Mietminderung Küche wegen undichter Spüle:

Bei einer undichten Spüle undicht, darf eine Mietkürzung von 5% vorgenommen werden (LG Berlin, aus GE 1996, S. 471).


Mietminderung Küche wegen Küchenschrank:

Die Tatsache, dass die Tür eines Küchenunterschranks nicht richtig schließt, rechtfertigt keine Mietminderung (LG Berlin, aus GE 1996, S. 471).


Mietminderung Küche wegen Schimmel:

Wird eine Wand in der Küche durch undichte Fenster schimmlig, ist eine Mietkürzung von 20% zulässig (LG Hannover, aus ZMR 1979, S. 47).


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Schimmel Küche“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

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