Mietminderung Sanierung

 

Mietminderung Sanierung



Die wichtigsten Tipps und die Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Sanierung" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Grundsätzlich sind bei Bauarbeiten und Sanierungsmaßnahmen Mietminderungen möglich. Dies gilt auch bei der energetischen Sanierung.

Allerdings ist derzeit eine Gesetzesänderung auf dem Weg, die bei entsprechenden (energetischen) Sanierungen das Mietminderungsrecht ausschließen sollen. Die Gesetzesänderung dürfte im Frühjahr 2013 in Kraft treten.

Die Mietrechtsänderung soll Vermieter zu Investitionen motivieren. Mieter profitierten von der Reform, weil ihr Energieverbrauch sinke.

Mieter müssen also künftig energetische Sanierungen dulden. Mieter dürfen bei solchen Arbeiten die Miete auch drei Monate lang nicht mildern.

Erhalten bleibt die Umlagefähigkeit von elf Prozent der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete.

In Härtefällen soll es aber Ausnahmen bei der Duldungspflicht der Modernisierung geben. Zudem hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrages zum Ablauf des übernächsten Monats.

Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Sanierung“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

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