Mietminderung Strom

 

Mietminderung Ratten


Die wichtigsten Tipps und die Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Ratten" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in mangelfreiem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, sind diese grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen.

Auch wenn es auf die konkreten Umstände ankommt rechtfertigt Mäuse- und Rattenbefall eine Mietminderung von bis zu 100% der Warm-(!)Miete. Neben der Mietminderung besteht die Möglichkeit, die Miete zurückzuhalten, bis die Schädlinge beseitigt sind oder die Miete unter Vorbehalt zu zahlen.Anstatt den Vermieter auf Beseitigung des Mangels zu verklagen, kann der Mieter den Mangel auch selbst beseitigen, wenn der Vermieter sich mit der Beseitigung in Verzug befindet, § 536a Absatz 2 BGB.

Bezüglich einer möglichen Informationspflicht gegenüber Behörden gilt: Bei Rattenbefall muss zunächst der Eigentümer verständigt werden. Dieser ist vorrangig dafür verantwortlich, Rattenbefall umgehend abstellen zu lassen. Gelingt dies nicht, so ist es in einem solchen Fall der Behörde aufgrund des Infektionsschutzgesetzes möglich, die Wohnung / das Haus auch gegen den Willen des Mieters oder Eigentümers zu begehen. Dies geschieht durch die zuständige Ordnungsbehörde, in der Regel ist dies das Gesundheitsamt. Dadurch soll zunächst festgestellt werden, ob tatsächlich die Ursache für einen solchen Schädlingsbefall in der Wohnung zu sehen ist. Soweit zur Abwehr einer gesundheitlichen Gefahr erforderlich, wird gegebenenfalls danach festgelegt, welche Maßnahmen (zum Beispiel Entmüllung, Reinigung, Rattenbekämpfung) zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Diese Maßnahmen muss dann der Verursacher bzw. der Eigentümer durchführen oder auf seine Kosten durchführen lassen. Durch eine Information der Behörde über den Befall könnte die Beseitigung also durchaus beschleunigt werden.

Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Ratten“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

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