Mietminderung Müll

 

Mietminderung Müll



Alle wichtigen Tipps und Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Müll" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html


Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:

Der Gestank, den fremder Müll verursacht, müssen Sie nicht auf Dauer aushalten. Wenn Sie ein Müllproblem haben, dann sondieren Sie zunächst genau, was die Ursache sein könnte. Dokumentieren Sie die Übermüllung per Fotomail an den Vermieter und kündigen die Mietminderung an. Die Miete sollten Sie aber nicht direkt mindern. Besser Sie überweisen die Miete weiter aber unter Vorbehalt. Wenn Sie unbegründete Miete zurückfordern, riskieren Sie keine Kündigung.


Müll-Mietminderungstabelle

Der von einer Müllschluckeranlage ausgehende Lärm, insbesondere wenn schwere Gegenstände oder Flaschen zur Nachtzeit eingeworfen werden, kann einen Mangel der Mietsache darstellen. Ebenso die von einem Müllschlucker häufig ausgehende Geruchsbelästigung.

Lärm- und Geruchsbelästigungen können auch bei einem konventionellen Müllplatz einen Grund zu einer Mietminderung bilden. Ständig überfüllte Mülltonnen können ein Mangel der Mietsache sein, der eine Mietminderung rechtfertigt


Mietminderung Müll wegen fehlender Tonne:

Hat der Vermieter es versäumt eine Tonne für Hausmüll aufzustellen, dann darf die Mieter gemidnert werden (Urteil AG Lichtenfels, Urteil vom 21.09.2000; Az. 1 C 191/00).


Mietminderung Müll wegen Müllentsorgung:

Sorgt der Vermieter nicht für die Müllentsorgung, obwohl ihm der Mietvertrag diese Pflicht auferlegt, dann darf die Miete gemindert werden (Urteil AG Lüdenscheid, Az. 8 C 84/85, WM 1986, S. 136).


Mietminderung Müll wegen überfüllten Mülltonnen:

Wenn laufend die Mülltonnen überfüllt sind und der Mieter deswegen bei der Müll-Entsorgung behindert ist, dann ist eine Mietminderung von 5% gerechtfertigt (AG Potsdam, Az. 26 C 406/94, aus WM 1996, S. 760).


Mietminderung Müll wegen zu wenigen Mülltonnen:

Sind die Mülleimer bereits 3 Tage nach der Müllabfuhr wieder voll, weil den Mietern im Haus insgesamt zu wenige Mülltonnen zur Verfügung stehen, dann stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der zur Mietminderung berechtigt (AG Köln, Az. 155 C 3424/75, aus WM 1985, S. 261).


Mietminderung Müll wegen Verlegung des Mülltonnen-Stellplatzes:

Verlegt der Vermieter den Mülltonnen-Stellplatz so, dass der Mieter einen weiteren Weg gehen muss, um seinen Müll zu entsorgen, dann rechtfertigt dies keine Mietkürzung (AG Köln, Az. 154 C 3168/77, aus WM 1985, S. 261).


Mietminderung Müll wegen Bauschutt:

Weil auf dem Grundstück Bauschutt und Müll gelagert wird, darf der Mieter die Miete um 10% kürzen (AG Bad Segeberg, Az. 17 C 122/91, aus WM 1992, S. 477).


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Müll“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

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