Mietminderung Küche

 

Mietminderung Küche



Die wichtigsten Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Küche" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html


Küche-Mietminderungstabelle

Der Mieter muss dem Vermieter den Miet-Mangel anzeigen und ihn auffordern, diesen zu beseitigen.

Die Kürzung der Miete selbst muss nicht angekündigt werden. Haben Sie den Mangel angezeigt, können Sie die Miete selbständig ohne Fristsetzung oder dergleichen mindern.

Die Höhe der Mietminderung ist sehr variabel.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Berechnung einer Mietminderung von der vereinbarten Brutto-Warmmiete auszugehen ist. Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen für die kalten Betriebskosten sowie für die Heizkosten.

Nach dem Gesetz spielt es keine Rolle, ob den Vermieter ein Verschulden an den Fehlern der Mietsache trifft oder nicht. Wichtig ist allein, dass ein Mangel vorliegt. Ausnahme: Der Mieter hat den Mangel selbst verschuldet. Dann ist die Mietminderung ausgeschlossen.


Mietminderung Küche weil Küche fehlt:

Ist trotz vertraglicher Vereinbarung die Einbauküche nicht eingebaut, so darf die Miete zumindest um den Betrag reduziert werden, der deswegen der Miete zugerechnet wurde (LG Dresden, Az. 15 S 0603/97, aus WM 7/2001, S. 336).


Mietminderung Küche wegen kaputter Heizung:

Funktioniert die Heizung in der Küche nicht begründet dies keine Mietkürzung (LG Berlin, Az. 61 S 189/89, aus WM 1990, S. 16).


Mietminderung Küche wegen Küchenfenster:

Die Trübung einer Isolierglasscheibe in der Küche ist kein Grund für eine Mietminderung (AG Miesbach, Az. 3 C 585/84, aus WM 1985, S. 260).


Mietminderung Küche wegen defekten Herd:

Ein defekter Küchenherd berechtigt den Mieter, den Mietzins um 5% zu mindern (LG Berlin, Az. 61 S 171/80, aus GE 1981, S. 673).


Mietminderung Küche wegen fehlender Küche:

Ist zum Zeitpunkt des Einzugs die im Mietvertrag zugesicherte Küche noch nicht eingebaut, braucht überhaupt keine Miete bezahlt zu werden (Urteil LG Itzehohe, Az. 1 S 397/96).


Mietminderung Küche wegen undichter Spüle:

Bei einer undichten Spüle undicht, darf eine Mietkürzung von 5% vorgenommen werden (LG Berlin, aus GE 1996, S. 471).


Mietminderung Küche wegen Küchenschrank:

Die Tatsache, dass die Tür eines Küchenunterschranks nicht richtig schließt, rechtfertigt keine Mietminderung (LG Berlin, aus GE 1996, S. 471).


Mietminderung Küche wegen Schimmel:

Wird eine Wand in der Küche durch undichte Fenster schimmlig, ist eine Mietkürzung von 20% zulässig (LG Hannover, aus ZMR 1979, S. 47).


Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Küche“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.


                                                                                                   


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