Mietminderung Herd defekt

 

Mietminderung Herd defekt



Die wichtigsten Tipps und die Mietminderungsurteile zum Mietmangel "Herd" finden Sie hier zusammengefasst.

Die Urteile stellen immer Einzelfälle dar und sind nur eine Orientierungshilfe. Für eine fachkundige Rechtsberatung, zugeschnitten auf ihren konkreten Fall, erhalten Sie unter https://devpro24.com/Mietminderung_prufen.html

Das Mietrecht gibt jedem Mieter das Recht, wegen eines entsprechenden Mangels an der Wohnung die Miete zu mindern. Das Recht auf Mietminderung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Bei dem Recht, die Miete zu mindern handelt es sich um eine kraft Gesetzes eintretende Änderung der Vertragspflicht (§ 536 BGB). Solange Mängel der Wohnung bestehen, sind die Mieter nicht dazu verpflichtet, den vollen vereinbarten Mietzins zu entrichten.

Grundsätzlich dürfen Sie die Miete sofort mindern, sobald das Problem aufgetreten ist. Zwar ist es grundsätzlich empfehlenswert, den Vermieter zunächst um eine informelle Beseitigung des Mangels zu bitten, um mietrechtliche Streitigkeiten zu verhindern, dennoch hat der Mieter das Recht, ab Auftreten des Problems die Miete zu mindern.

Sie können immer dann die Miete mindern, wenn ein Problem an Ihrer Mietwohnung auftaucht, das die Wohnqualität oder die Nutzung der Wohnung erheblich beeinträchtigt. Entscheidend ist, dass Sie das Problem nicht selbst schuldhaft verursacht haben und dass es noch nicht bei Einzug erkennbar war.

Ein defekter Herd ist Sache der Vermieterin -Unverschulden vorausgesetzt. Gehört die Küche mit ihren Geräten zur Mietsache, also ist sie klar im Mietvertrag erwähnt, so muss die Vermieterin einen Schaden daran beheben und nach der abgelaufenen Nutzungsdauer, oder wenn keine Reparatur mehr möglich ist, für einen angemessenen Austausch sorgen. Hier darf das neue Gerät aber nicht minderwertiger sein als das alte. Also nicht plötzlich Herdplatten, statt Ceranfeld.

Wir hoffen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage „Mietminderung Herd“ gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über einen Austausch auf unserer Facebook-Fanseite würden wir uns in jedem Fall freuen.



                                                                                                   

Telefonische Rechtsberatung | Datenschutz | Rechtstipps | Kontakt | FAQ I Impressum I AGB


DEVPRO24 © 2010-2019 All rights reserved