Mietminderung Gegensprechanlage

 

Mietminderung Gegensprechanlage


Eine defekte Gegensprechanlage berechtigt zur Mietminderung. Wie hoch sie ausfallen darf, hängt davon ab, ob der Hauseingang von der Wohnung aus einsehbar ist.

Bei der Bemessung der Mietminderung ist das Interesse des Mieters zu berücksichtigen, Besuchern den Zugang zu seiner Wohnung zu gewähren beziehungsweise unerbetene Besucher abzuwehren, erklärte das Gericht. Dieses Interesse bemesse sich zwischen 2 und 5 Prozent der Bruttokaltmiete. Bei einer im Dachgeschoss gelegenen Wohnung könne die Mietminderung höher ausfallen als bei einer Wohnung im Erdgeschoss. Denn dort sehe der Mieter auch durch einen Blick aus dem Fenster, wer vor der Tür steht.

(Landgerichts Dessau-Roßlau AZ: 1 T 16/12)

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